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Immaterielle Werte, wie die Corporate Identity und das Corporate Design eines Unternehmens zählen zu den wertvollsten Bestandteilen eines Unternehmens. Deshalb sollte das Corporate Design frühzeitig geschützt werden, um Kopien und ähnliche Markenauftritte Ihrer Konkurrenz zu verhindern. Oftmals sind mit der Marke und dem Corporate Design eine große Bekanntheit und ein großes Marktpotential verbunden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Corporate Design rechtzeitig schützen, und so Angriffe der Konkurrenz auf Ihre Marke verhindern.

Was versteht man unter Corporate Design bzw. Corporate Identity?

Corporate Identity steht in Deutschland für die Persönlichkeit eines Unternehmens. Die individuelle Erscheinung eines Unternehmens besteht dabei aus den Handlungen (Corporate Behavior), dem Außenauftritt, bzw. den visuellen Gestaltungselementen (Corporate Design) und den Aussagen (Corporate Communication). Der Hauptbestandteil eines erfolgreichen Corporate Designs stellen das Logo, die Farben, Formen und die Gestaltung der Gebäude dar.

Eintragung der Firma als erster Schritt zum Schutz der Corporate Identity

Wer ein Unternehmen gründet, muss seine Firma ins Handelsregister eintragen lassen. Der Firmenname ist dabei von der gewählten Gesellschaftsform abhängig. Je nach Rechtsform muss der Firmenname, die Namen der Gesellschafter und den Unternehmenszweck beinhalten. Fantasienamen sind nur bei der Gründung als AG, GmbH oder Genossenschaft erlaubt. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld überprüfen, ob bereits ähnliche Firmennamen beim Handelsregister eingetragen sind. Allerdings besteht durch die Eintragung des Firmennamens in das Handelsregister nur ein sehr eingeschränkter Schutz, weshalb eine zusätzliche Eintragung einer Marke empfehlenswert ist.

So schützen Sie Ihre Corporate Identity und Ihr Corporate Design durch den Eintrag einer Marke

Unter einer Marke versteht man eine Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen, um diese von Produkten der Konkurrenz zu unterscheiden. Grundsätzlich kann jedes grafisch darstellbare Zeichen als Marke eingetragen werden. Insbesondere Wörter, Kombinationen von Buchstaben und Zahlen, oder Logos können als Marke geschützt werden. Jede Marke muss in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen werden. Durch die Eintragung erhält der Besitzer der Marke das ausschließliche Recht, die Marke zu gebrauchen. Wenn ein Konkurrent die Marke oder andere geschützte Bestandteile des Corporate Designs nutzt, stellt dies eine Markenverletzung dar. Eine vorsätzliche Markenverletzung kann zu Bußgeldern und in schweren Fällen zu Gefängnisstrafen führen. Durch den Eintrag der Marke ergeben sich mehrere Vorteile für ein Unternehmen. Neben dem Schutz vor unerlaubten Kopien, steigert eine Marke auch den Unternehmenswert in der Öffentlichkeit.

Können auch Werbemittel geschützt werden?

Logos und Firmennamen können durch das Marken- und Patentamt und die Eintragung ins Handelsregister geschützt werden. Doch wie verhält es sich mit den Broschüren und Katalogen, die ein Unternehmen erstellt hat? Diese Werbemittel tragen entscheidend zum Außenauftritt eines Unternehmens bei. Dadurch sind sie besonders der Gefahr von schnellen und unerlaubten Kopien ausgesetzt. Meistens werden Broschüren oder Kataloge mit bestimmten grafischen und kreativen Anordnungen erstellt. Kreative und künstlerische Leistungen können durch das Urheberrecht geschützt werden. Entscheidend dabei ist allerdings, dass ein individueller Charakter vorliegt. Preislisten oder Formulare verfügen meist über keine originelle Idee, und können dementsprechend nicht geschützt werden. Im Gegensatz zur Eintragung der Marke, entsteht der Urheberrechtschutz bereits mit der Schaffung des entsprechenden Corporate Design. Werbemittel und Texte müssen nicht in ein Register eingetragen werden, auch das oftmals verwendete Copyrightzeichen ist nicht notwendig für den urheberrechtlichen Schutz.

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