Soziale Netzwerke liegen im Trend. Kein Wunder: Facebook & Co. ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation über den gesamten Erdball. Videos, Bilder und Kommentare können in Sekundenschnelle ausgetauscht werden. Soziale Netzwerke sind auf den ersten Blick kostenlos: Auf den zweiten Blick kann recht schnell erkannt werden, dass sich das Unternehmen durch personenbezogene Daten finanziert. Personenbezogene Daten werden im großen Stil gesammelt und zur zielgerichteten Schaltung von Werbeanzeigen genutzt. Wir klären Sie darüber auf, was über personenbezogene Daten zu wissen ist.
Personenbezogene Daten in sozialen Netzwerken
Soziale Netzwerke sind weit verbreitet und werden weltweit von mehreren Milliarden Menschen genutzt. Es ist allgemein bekannt, dass die Netzwerke personenbezogene Daten sammeln. Welche Daten gesammelt werden ist den meisten Nutzern nicht bekannt. Das meistgenutzte soziale Netzwerk ist Facebook, weshalb wir dieses als Beispiel für die Sammlung personenbezogener Daten nutzen. Der Nutzen von Facebook lässt sich wohl kaum bestreiten: Das Bereitstellen von Fotos und Videos sowie das Teilen von Beiträgen ermöglicht einen Austausch mit Freunden und Bekannten. Netzinhalte können diskutiert und die Aktivitäten von Vereinen, Verbänden und Parteien verfolgt werden. Freunde, die sich auf der anderen Seite des Globus befinden, können unkompliziert in Sekundenschnelle erreicht werden. Auf der Kehrseite der Medaille stehen personenbezogene Daten, mit welchen der kostenlose Dienst „vergütet“ wird. Facebook ist bei weitem nicht das einzige soziale Netzwerk, das personenbezogene Daten sammelt – die Technologien und Methoden der Anbieter stehen sich im Regelfall in nichts nach.
Grundwissen über personenbezogene Daten
Nutzer des Internets müssen damit rechnen, dass jederzeit Daten über sie gesammelt werden – nicht nur von sozialen Netzwerken. Bei jeder Tätigkeit werden die Angaben des Nutzers nach Schlagworten durchsucht, um zielgerichtete Werbung zu schalten. Das individuelle Nutzerverhalten wird per Webtracking und Webanalytics-Software verfolgt. Durch das Setzen von Cookies wird verfolgt, auf welchen Internetseiten sich Nutzer bewegen. Die Methode des Webtrackings ist in puncto Datenschutz recht problematisch: Dieses wird in der Öffentlichkeit – vermutlich aufgrund mangelnden Wissens oder fehlendem Interesse – noch recht wenig diskutiert. Bei sozialen Netzwerken wie Facebook hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement vereinzelter Nutzer geschuldet. Facebook hat seine europäische Zentrale nach Irland gelegt, wo vergleichsweise geringe Datenschutzbestimmungen gelten. Aufgrund dieser Tatsache können lediglich gesamteuropäische Regelungen eine reale Begrenzung schaffen. Facebook funktioniert nicht wie eine Detektei, die Daten über ihre Nutzer einfach so herausgibt. Facebook finanziert sich vorrangig durch das Schalten personalisierter Werbung, die nach dem Verhalten ihrer Nutzer ausgerichtet wird. Ohne Zustimmung seiner Nutzer gibt Facebook personenbezogene Daten nicht weiter. Die Nutzer werden lediglich nach Zielgruppen sortiert, welche individuelle Werbeanzeigen erhalten. Da viele Online-Shops auf Webtracking bzw. ein Facebook-Plugin zurückgreifen, weiss Facebook, welche Nutzer in den vergangenen Tagen im Internet beispielsweise nach Kleidungsstücken oder Küchen gesucht haben.
Welche Daten werden von Facebook gesammelt?
Das soziale Netzwerk Facebook sammelt verschiedene Daten. Dazu gehören Registrierungsdaten wie Name, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Wohnort und Geburtstag. Weitere Angaben wie Arbeitsplatz, Schulbesuch, Universität und Ähnliches sind freiwillig. Anhand des Nutzerverhaltens können weitere Daten gesammelt werden. Dazu gehören Kommentare, „Gefällt mir“-Angaben, Freundschaften, Statusmeldungen, Gruppen, Veranstaltungen, Fotos, Videos, Texte, Chats und Verlinkungen. Beim Hochladen von Fotos oder Videos werden Ort und Zeitpunkt der Aufnahme festgehalten. Außerdem wird herausgefiltert, von welchem Endgerät die Daten stammen, z.B. Laptop, Smartphone oder Computer. IP-Adresse und Standort werden ebenfalls gespeichert, sodass Facebook anhand des Smartphones jederzeit weiss, wo sich ein Nutzer aufhält (Falls die entsprechende Facebook-App installiert wurde). Sobald Nutzer auf „Gefällt mir“-Buttons von Webseiten klicken, werden die damit verbundenen Daten auf den Facebook-Server geladen. Übertragene Daten sind unter anderem Spracheinstellungen, Standort des Endgerätes, Webbrowser, Bildschirmauflösung, IP-Adresse und vieles mehr. Facebook sagt aus, dass alle Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht oder anonymisiert werden.
Auskunftsrecht über personenbezogene Daten
Das europäische Recht schreibt vor, dass jeder Nutzer eine Auskunft über personenbezogene Daten verlangen kann, die über ihn gesammelt wurden. Bei Facebook kommt eine derart hohe Datenmenge zusammen, dass zum Teil ganze „Daten-DVDs“ versendet werden müssen. Das soziale Netzwerk stellt jedem Nutzer im Bereich „Allgemeine Kontoeinstellungen“ einen Link parat, der als „Lade eine Kopie Deiner Facebook-Daten herunter“ bezeichnet wird. Anschließend kann sich für ein normales oder ein erweitertes Archiv entschieden werden. Das „normale Archiv“ enthält persönliche Angaben, Freundeslisten, Fotos, Veranstaltungen und sämtliche private Nachrichten. Im „erweiterten Archiv“ werden weitere Daten wie Anmeldungen, aktive Sitzungen, Cookies, Klicks auf Werbeanzeigen, Chatprotokolle, Anwendungen und Orte dargestellt. Selbst wenn einem die Datensammelwut der sozialen Netzwerke egal ist, ist es interessant zu sehen, welche Details über das eigene Privatleben einem privaten Unternehmen zugänglich gemacht werden. Besonders erwähnenswert ist, dass Facebook sogar dann personenbezogene Daten sammeln kann, wenn die betreffende Person überhaupt nicht bei Facebook angemeldet ist. Über andere Webseiten oder Adressbücher von Freunden und Bekannten kann es durchaus dazu kommen, dass Akten über eine vollkommen fremde Person erstellt werden. Diese Daten können über die E-Mail-Adresse datarequest@fb.com angefragt werden. Alternativ steht ein Formular bei Facebook zur Verfügung. Die Möglichkeit der Anforderung personenbezogener Daten geht auf Aktivisten zurück, die einen immensen Druck auf Facebook ausgeübt haben. Eines der erfolgreichsten Projekte war „Europe versus Facebook“, welches das soziale Netzwerk Facebook gezielt auf datenschutzrechtliche Belange ansprach. Die oberste europäische Datenschutzbehörde, welche sich in Irland befindet, griff die monierten Argumente in ihrem Untersuchungsbericht auf und schloss sich damit den Ausführungen des Nutzer-Projekts an. Im Jahr 2012 schuf Facebook die Möglichkeit personenbezogene Daten zu downloaden.
Löschen eines Facebook-Accounts – schwerer als gedacht
Nutzer, die ihren Facebook-Account löschen möchten, müssen lediglich einen „Löschen“-Button anklicken, oder? In der Praxis ist es gar nicht so einfach einen Facebook-Account zu löschen. Das soziale Netzwerk bietet seinen Nutzern lediglich die Möglichkeit zur Deaktivierung des Accounts. Personenbezogene Daten und Einstellungen bleiben weiterhin erhalten. Diese können zwar nicht mehr gesehen werden – im Speicher von Facebook befinden sie sich aber weiterhin. Wer sich später dazu entscheidet Facebook doch wieder zu nutzen, kann dort beginnen, wo er aufgehört hat. Wer sein Konto löschen möchte, muss die Löschung beantragen. Dieser Prozess kann bis zu 14 Tage dauern und auf Nutzerwunsch hin unterbrochen werden. Falls die Frist von 14 Tagen abgelaufen ist, kann das Löschen der personenbezogenen Daten noch einmal bis zu 90 Tage in Anspruch nehmen. Erwähnenswert ist die Tatsache, dass auch zu diesem Zeitpunkt immer noch personenbezogene Daten vorhanden sein können. Wer Fotos hochgeladen hat, die anschließend von Freunden geteilt wurden, löscht nicht die geteilten Fotos. Diese müssen auf der Seite der betreffenden Person gelöscht werden. Chat-Nachrichten an andere Nutzer bleiben in deren Accounts ebenfalls erhalten. Der Nutzer muss seine Freunde deshalb darum bitten die Fotos und Chatprotokolle zu löschen.
Personenbezogene Daten und Strafverfolgung
Die Datenerfassung durch soziale Netzwerke wie Facebook führt zu erheblichen Problemen. Strafverfolgungsbehörden arbeiten bereits mit Daten, die auf Facebook veröffentlicht werden. Viele Daten sind öffentlich zugänglich und können von sämtlichen Nutzern eingesehen werden. Eingeschränkte Nutzerdaten, die nur von Freunden oder Facebook selbst betrachtet werden können, sind für Strafverfolgungsbehörden ebenfalls einsehbar. Dazu muss ein Gerichtsbeschluss vorliegen, der Facebook im Vorhinein zugehen muss. Die Häufigkeit von Gerichtsbeschlüssen dieser Art ist mittlerweile derart hoch, dass Facebook eine eigene Abteilung für solche Fälle unterhält. Im Jahr 2010 veröffentlichte das soziale Netzwerk sogar Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden.
Personenbezogene Daten und Arbeitgeber
Arbeitgeber interessieren sich brennend für personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken. Kein Wunder: Mit diesen kann ein relativ zuverlässiges Bewerberprofil erstellt werden. Einige Arbeitgeber in den USA fragten in Bewerbungsgesprächen an, ob der Bewerber sich mit ihnen in einem sozialen Netzwerk anfreunden würde. Dies ist erfahrungsgemäß nicht die Regel und in Deutschland ohnehin untersagt. Es ist allerdings üblich, dass Mitarbeiter, die ihre Vorgesetzten oder ihren Betrieb in sozialen Netzwerken kritisierten, eine Abmahnung erhielten. Die genauen rechtlichen Konsequenzen hängen immer vom Einzelfall ab und können nicht pauschalisiert werden.
Benachteiligung durch personenbezogene Daten
Facebook sichert seinen Nutzern ausdrücklich zu, dass personenbezogene Daten anonymisiert werden. Allerdings werden potentielle Bewerber in vielen Situationen indirekt benachteiligt. Facebook-Nutzer werden für Werbezwecke in Gruppen eingeteilt. Arbeitgeber, die Stellenanzeigen veröffentlichen, suchen sich Zielgruppen wie zum Beispiel „Akademiker, Jurist und unter 25 Jahre“ aus. Potentielle Arbeitnehmer, die nicht in diese Gruppe fallen, werden im Vorhinein benachteiligt. Schließlich erhalten Nutzer außerhalb dieser Gruppe überhaupt keine passenden Werbeanzeigen. Neben beruflichen Aspekten können Informationen aus sozialen Netzwerke dazu dienen die Kreditwürdigkeit einzelner Nutzer einzuschätzen. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa prüften in der Vergangenheit bereits, wie solche Daten genutzt werden können. Nach Protesten von Facebook-Nutzern stellte die Schufa ihre Bestrebungen ein.
Das System Facebook
Soziale Netzwerke fußen auf einem recht einfachen System: Umso mehr Nutzer ein Netzwerk vorweisen kann, desto höher sind dessen Werbeeinnahmen. Grundsätzlich muss jeder Nutzer selbst entscheiden, inwieweit er einem Netzwerk wie Facebook vertraut. Da Facebook die Vielzahl seiner Nutzer halten möchte, kann es keine großen Skandale benötigen. Datenschützer kritisieren, dass Facebook bei der Veränderung seines Dienstes Privatsphäre-Einstellungen voreinstellt. Sobald neue Funktionen integriert werden, sind diese derart eingestellt, dass sie auf den Status „Öffentlich“ gesetzt sind. Nutzer müssen sich daher aktiv informieren, welche Dienste und Funktionen Facebook freischaltet und in welche Richtung sich die Privatsphäre-Einstellungen ändern.