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Grundwissen über Abmahnungen

Abmahnende rügen eine Verletzung ihrer Rechte und machen einen Unterlassungsanspruch geltend. Der Abmahnende möchte seiner Gegenseite Gelegenheit geben, die begangene Rechtsverletzung auf außergerichtlichem Wege beizulegen. Abmahnungen werden üblicherweise durch Rechtsanwälte verschickt und mit einem Vertragsangebot kombiniert. Der Vertrag beinhaltet eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, deren Verletzung mit einer Vertragsstrafe bedroht ist.

Serienabmahnungen und Berechtigungsanfrage

Abmahnung BriefSerienabmahnungen rügen ein Verhalten, das bei einer Vielzahl von Personen vorliegt. Eine Serienabmahnung liegt vor, wenn dieselbe Abmahnung mehrfach verschickt wird – es werden lediglich Name und Adresse geändert. Serienabmahnungen sind gebräuchlich und grundsätzlich nicht verboten. Eine Ausnahme bilden Serienabmahnungen, die einzig und allein auf den Zweck gerichtet sind Abmahnkosten zu generieren. Einer Abmahnung kann eine Berechtigungsanfrage vorgeschaltet werden. Dabei wird die Gegenseite aufgefordert bestimmte Informationen zu übermitteln. Beispielsweise aus welchem Recht sie ihr Handeln ableitet oder ob ihr die gerügte Rechtsverletzung bewusst ist. Eine Berechtigungsanfrage ist eine Art Einladung zum vorgerichtlichen Informationsaustausch. Eine Berechtigungsanfrage ist sinnvoll, wenn die Rechtslage unklar ist. Wer unberechtigt abmahnt, der kann den Abmahnenden auf Erstattung der Kosten seiner Verteidigung verklagen.

Voraussetzungen einer Abmahnung

Eine wirksame Abmahnung beinhaltet sechs Voraussetzungen. Gläubiger und Schuldner müssen genau bezeichnet werden. Wenn der Gläubiger durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, sollte dieser eine schriftlich erteilte Vollmacht vorlegen. Der Gläubiger muss die Gründe der Abmahnung darlegen. Dabei sollten die gesetzlichen Vorschriften benannt und das zu beanstandende Verhalten des Schuldners geschildert werden. Der Gläubiger muss dem Schuldner ernsthaft klarmachen, dass dieser das betreffende Verhalten zu unterlassen hat. Dazu dient eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die eine Wiederholung unterbinden soll. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind zwar nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll. Die Vertragsstrafe sollte sich in einem moderaten Rahmen bewegen. Die Frist zur Unterzeichnung der Erklärung sollte angemessen ausfallen. Der Gläubiger kann dem Schuldner bei erfolgloser Fristverstreichung gerichtliche Maßnahmen androhen. Der Abmahnende kann die entstandenen Anwaltsgebühren verlangen. Rechtsanwälte müssen ihre Beauftragung nicht nachweisen. Grundsätzlich reicht es aus, dass diese eine ordentliche Bevollmächtigung versichern.

Wissenswertes zu Abmahnungen

UnterlassungserklrungAbmahnen dürfen diejenigen Personen, die in ihren Rechten verletzt sind. Im Urheberrecht gehören der Urheber, dessen Lizenznehmer und Interessengesellschaften wie die GEMA dazu. Im Wettbewerbsrecht sind es vor allem Verbände zur Förderung beruflicher Interessen und Mitbewerber. Der wichtigste Ausspruch in Abmahnungen ist die Aufforderung rechtsverletzende Handlungen zu unterlassen. Diese werden mit dem Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten und weiteren Schadensersatzansprüchen kombiniert. Damit der Abmahnende seine Ansprüche durchsetzen kann, ist dieser zur Einholung von Auskünften berechtigt. Wer abgemahnt wird, sollte die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen und darauf reagieren. Betroffene sollten einen Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Mitglieder von Verbänden wie der IHK können die dortigen Rechtsabteilungen um Auskunft bitten. Wenn die Abmahnung eine extrem kurze Fristsetzung beinhaltet, können Sie dem Abmahnenden mitteilen, dass Sie innerhalb einer angemessenen Frist antworten werden – beispielsweise innerhalb einer Woche. Abmahnungen verursachen Kosten, die vom Verletzer getragen werden müssen. Derjenige, dessen Recht verletzt ist, soll nicht noch zusätzlich die Kosten für die damit verbundene Rechtsverfolgung tragen müssen. Die Kosten einer Abmahnung umfassen unter anderem Rechtsanwaltskosten. Deren Höhe hängt vom Streitwert ab. Dieser bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden an der Unterlassung des gerügten Verhaltens. Die genauen Kosten können im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nachgeschlagen werden. Die dort angegebene Gebühr muss mal 1,3 gerechnet werden. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, erhöht sich die Gebühr noch einmal um den Faktor 1,2.

Wie gehe ich gegen Abmahnungen vor?

Wenn eine Abmahnung unberechtigt ist, müssen Sie nicht darauf reagieren. Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich um alles weitere kümmert und seine Vergütung von der Gegenseite einholt. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollten Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Wenn der angesetzte Streitwert zu hoch ist, können Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und die Kostennote des Gegners ablehnen. Wenn Sie einen Gegenvorschlag machen, erklärt sich der Abmahner damit zumeist einverstanden. Im Markenrecht sind Streitwerte von 50.000 Euro durchaus üblich. Im Wettbewerbsrecht beläuft sich der Streitwert üblicherweise auf die Hälfte. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben einen Gegenstandswert von 900 Euro. Im gewerblichen Bereich und Urheberrecht sind Summen von 5.000 Euro üblich. Wer sich vor Abmahnungen schützen möchte, sollte einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann Onlineshops und Webseiten auf ihre Rechtssicherheit überprüfen. Sollte es zu einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht kommen, kann der Abgemahnte eine Schutzschrift abgeben, in welcher er seine Sicht der Dinge schildert. Eine Schutzschrift kann eine gerichtliche einstweilige Verfügung verhindern und die Rechte des Abgemahnten wahren.

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