Die digitale Währung Bitcoin wurde im Jahr 2009 im Zuge der Finanzkrise geschaffen. Die Währung kann über Peer-to-Peer-Systeme transferiert werden und wird von Unternehmern und Tauschbörsen in konventionelle Währungen umgetauscht. Ein schwedischer Geschäftsmann wollte ein entsprechendes System etablieren und rief eine Streitigkeit zwischen der zuständigen schwedischen Kommission und einer schwedischen Steuerbehörde hervor. Die Frage konnte vor dem schwedischen obersten Verwaltungsgericht nicht geklärt werden und wurde daher an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Dieser entschied, dass der Umtausch der Währung Bitcoin weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist.
Steuerfreier Umtausch von Bitcoins
Der Umtausch herkömmlicher Währungen in die virtuelle Währung „Bitcoin“ bleibt weiterhin steuerfrei. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 15. Oktober 2015. Der Begriff „Bitcoin“ stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „Binärziffer-Münze“. Bitcoins sind Teil eines weltweit verfügbaren Zahlungssystems und stellen eine Geldeinheit dar. Zahlungen werden über die Peer-to-Peer-Methode abgewickelt, d.h. über ein Netzwerk von mehreren Rechnern. Deshalb wird keine zentrale Abwicklungsstelle wie beim herkömmlichen Bankverkehr benötigt. Das Bitcoin-Guthaben wird in digitalen „Brieftaschen“ gelagert. Der Marktwert von Bitcoins ergibt sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage und ist nicht an nationale Währungssysteme oder Wechselkurse gebunden. Die virtuelle Währung Bitcoin wurde erstmalig im Jahr 2008 beschrieben und kurze Zeit später veröffentlicht. Zu diesem Zweck wurde eine Software verbreitet, welche von Teilnehmern kostenlos verwendet werden kann. Die Software verwaltet die dezentralen Datenbanken, in denen sämtliche Transaktionen verzeichnet sind. Der grundlegende Vorteil des Bitcoin-Systems liegt in der geographischen Freiheit, d.h. es liegen, außer der Verfügbarkeit einer Internetverbindung, keinerlei Beschränkungen vor.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015, dass der Umtausch von Bitcoins in herkömmliche Währungen weiterhin steuerfrei ist. Bitcoins seien übliche Zahlungsmittel und auch in rechtlicher Hinsicht als solche zu betrachten. Das höchste europäische Gericht bezog sich in seinem Urteil auf einen Sachverhalt, der sich in Schweden ereignet hat. Dort wollte ein Nutzer ein Geschäftsmodell umsetzen, bei welchem Bitcoins in herkömmliche Währungen umgetauscht werden bzw. konventionelle Währungen in Bitcoins. Aus diesem Grund fragte er bei der in Schweden zuständigen Kommission an, ob er für seine Dienste Umsatzsteuer zu entrichten hätte. Die schwedische Kommission teilte ihm mit, dass für den Umtausch grundsätzlich keine Umsatzsteuer zu entrichten wäre. Die Steuerbehörde sah dies anders und klagte vor dem obersten Verwaltungsgericht Schwedens. Dieses leitete die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiter und bat um eine Entscheidung. Der Hintergrund der strengen Behandlung liegt in den Eigenschaften von Bitcoins. Eine US-Studie sagt aus, dass Kriminelle ganz besonders gerne mit Bitcoins bezahlen und das Zahlungssystem oftmals für Geldwäschen eingesetzt wird. Bitcoins sind im Allgemeinen als kontrovers zu betrachten, da die zugrunde liegenden Kurse durch Angebot und Nachfrage gebildet werden und stark schwanken können. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung (Az. C – 264/14) festgehalten, dass Bitcoins wie nationale Währungen zu behandeln sind und daher von der Umsatzsteuer befreit sind. Das Hauptargument liegt darin, dass Bitcoins ein herkömmliches Zahlungsmittel darstellen. Für die Währung Bitcoin an sich ist das Urteil durchaus von Vorteil: Das System ist offiziell anerkannt und wird aufgrund der fehlenden Erhebung einer Umsatzsteuer weiterhin an Beliebtheit gewinnen. Die Bitcoin-Währung wurde inmitten der Finanzkrise erfunden: Zu dieser Zeit sollte das Bitcoin-System nationale Währungssysteme ergänzen und neues Vertrauen schaffen. Der Marktwert wird durch ein komplexes Verfahren berechnet, weshalb Bitcoins herkömmlichen Zahlungssystemen stark ähneln. Obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass der Umtausch von Bitcoins auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen Gewinne aus Währungsspekulationen versteuert werden. Spekulanten sind demzufolge verpflichtet Einnahmen und Verluste aus Währungsspekulationen steuerrechtlich geltend zu machen.
Folgen für das Bitcoin-Währungssystem
Das Währungssystem Bitcoins wird durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes weiterhin an Akzeptanz gewinnen. In den vergangenen Jahren ist die virtuelle Währung immer beliebter geworden. Seit Juli 2014 wird diese vom Computerunternehmen Dell akzeptiert. Spenden per Bitcoins werden seid dem Jahr 2014 von der Wikimedia Foundation und Greenpeace angenommen. Weiterhin bietet PayPal seinen Händlern die Möglichkeit Zahlungen per Bitcoins entgegen zu nehmen. Bitcoins können für die Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen genutzt werden. Mittlerweile existieren über 7.000 Orte, in welchen Bitcoins als Zahlungsmittel für Restaurants, Hotels und Ähnliches akzeptiert werden. Im Internet werden Bitcoins unter anderem für die Bezahlung von Glücksspiel, Cyberbegging und Online-Striptease genutzt. Nicht-verkehrsfähige Waren, Auftragsmorde, Drogen und andere illegale Dienstleistungen werden ebenfalls über Bitcoins abgerechnet. Zum Empfangen und Überweisen von Bitcoins können Online-Plattformen oder lokale Software-Systeme genutzt werden. Bei Online-Börsen können Bitcoins gegen andere Währungen, Paysafecards und e-Currencies getauscht werden. Dabei fallen im Regelfall Gebühren an, die sich auf einen Prozentsatz zwischen 0,2 und ein Prozent belaufen. Die Professionalität und Seriosität der einzelnen Anbieter schwankt stark. Die leichte Beweglichkeit von Bitcoins und die Lagerung immenser Geldbeträge liefert für Hacker enorme Anreize eine Plattform zu hacken. Deshalb kommt es immer wieder zu Einbrüchen, bei welchen Kunden ihre gesamten Einlagen verlieren. Aufgrund dieser Tatsache werben einige Plattformen mit einer Haftungsklausel, wonach gehackte Einlagen vom Börsenbetreiber komplett zurück gewährt werden. Beim Handel mit Bitcoins besteht immer ein gewisses Risiko, dass sich Treuhänder oder Handelspartner nicht ehrlich verhalten. Deshalb sollte ausschließlich auf seriöse Plattformen zurückgegriffen werden.