Die Wahl des richtigen Webhosters stellt Start-Up-Gründer vor zahlreiche Probleme. Bei der Etablierung einer Homepage bzw. eines Online-Shops sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die im ersten Moment nicht von Unternehmensgründern bedacht werden. Der passende Webhoster muss vielseitige Leistungen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung anbieten und zusätzlich eine hervorragende Performance des Hostings gewährleisten. Zusätzlich müssen zahlreiche Vorschriften aus dem Internetrecht beachtet werden. Die maßgeblichen Gesetzesregelungen ändern sich regelmäßig, da das World Wide Web ständig fortschreitet und neue Probleme aufwirft. Zusätzlich existiert eine scheinbar unübersichtliche Vielzahl an Vorgaben, welche bei Nichtbeachtung zu Abmahnungen und negativen Folgen führen können. Wir klären Sie über die notwendigen Schritte auf und geben Ihnen Tipps wie Start-Up-Gründer erfolgreich ins Berufsleben starten können.
Die Bedeutung von Webseiten für Start-Up-Gründer
Start-Up-Gründer sind auf eine funktionierende Webseite angewiesen. Dies gilt nicht nur für Personen mit Online-Shops, sondern auch für konventionelle Unternehmensgründer. Schließlich werden zahlreiche Dienstleistungen und Produkte vor Ort über das Internet gefunden. Neben einem ansprechenden Webdesign und einer hochwertigen Programmierung ist bei Online-Shops und größeren Webprojekten die Wahl des passenden Hosters von besonderer Wichtigkeit. Der Internetauftritt von Start-Up-Gründern repräsentiert das Unternehmen nach außen und vermittelt einen ersten Eindruck. An dieser Stelle sollte nicht gespart werden. Egal, wie professionell Dienstleistungen und Produkte vertrieben werden: Mit einer „stümperhaften“ Internetpräsenz können diese wohl kaum beworben werden. Die berufliche Internetpräsenz sollte einen seriösen Eindruck vermitteln und eine dauerhafte Stabilität aufweisen. Internetauftritte werden von Laptops, Smartphones und anderen Endgeräten abgerufen. Bestehende und potentielle Kunden werden über das Internet auf Start-Up-Gründer und deren Leistungen aufmerksam. Ein professioneller und funktionierender Internetauftritt verbleibt bei Besuchern in positiver Erinnerung und stellt einen wichtigen Faktor der Neukundenakquise dar. Aufgrund der immensen Bedeutung des Internets lassen sich erhebliche Gewinne realisieren. Eine bedeutende Frage für die technische Gestaltung eines Webauftritts stellt das Hosting dar.
Wichtige Kriterien für das Hosting von Onlinepräsenzen
Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet ist für viele Unternehmer zu einem absoluten Muss geworden. Für andere stellt der Online-Auftritt eine gelungene Möglichkeit zur Kundengewinnung oder einen zusätzlichen Vertriebskanal dar. Der Absatz auf dem E-Commerce-Markt steigt zum Teil um bis zu zehn Prozent im Jahr an. Der Aufbau eines Online-Shops ist recht komfortabel und unkompliziert geworden. Neben der Wahl des passenden Programms ist vor allem die Frage des passenden Webhosters von Bedeutung. Es ist von enormer Wichtigkeit zu überlegen, welche Rahmenbedingungen mit einem Webhosting langfristig geschaffen werden sollen. Webhoster müssen zuverlässig, leistungsfähig und sicher sein. Diese sollten eine passende Firewall besitzen, die gegen unberechtigte Zugriffe schützt. Außerdem sollte das Rechenzentrum eine hohe Zuverlässigkeit gegen Ausfälle des Webshops bzw. der Internetpräsenz bieten. Problemen in Rechenzentren sollte durch Notstromaggregate vorgebeugt werden. Regelmäßige Backups, eine hohe Bandbreite und eine hervorragende Rechenleistung sollten eine Selbstverständlichkeit darstellen. Beim Webhosting sollten SSL-Zertifikate zur Verfügung stehen, damit Bezahlvorgänge auf einem sicheren Niveau abgewickelt werden können. Generell wird zwischen den folgenden Hosting-Arten unterschieden:
Beim Cloud Hosting wird eine Serverfarm beansprucht. Je nach Anforderung können Hauptspeicher, Rechenleistung und Plattenspeicher beliebig hinzu- oder abgebucht werden. Diese Art des Hostings eignet sich für mittlere bis große Webseiten mit hohen Sicherheitsanforderungen.
– Dedicated Server Hosting
Beim Dedicated Server Hosting steht dem Kunden ein eigener Server zur Verfügung, welcher alleine administriert und genutzt wird. Diese Hostingart eignet sich für Webshops mit hohen Sicherheitsbedürfnissen und einem immensen Datenverkehr.
– Virtuell Server Hosting
Beim Virtuell Server Hosting wird durch eine Software ein virtueller Server simuliert, bei welchem Teile von CPU, Hauptspeicher und Plattenspeicher einzelnen Kunden zugeteilt werden. Diese Art des Webhostings eignet sich für mittelgroße Projekte.
– Shared Server Hosting
Ressourcen wie Hauptspeicher, CPU und Plattenspeicher werden mit vielen anderen Kunden geteilt. Dies reicht bei kleineren Webprojekten vollkommen aus.
Weitere Faktoren, die zu bedenken sind:
– Wie viele Artikel sollen in einem Online-Shop verkauft werden?
– Mit welchen Systemen ist der Webhoster kompatibel?
– Über welchen Domains soll die Webseite erreichbar sein?
– Wie viele Kunden werden erwartet?
– Können Leistungen flexibel hinzu gebucht werden?
– Welche Größenordnung soll der Onlineshop haben?
– Wie ist die Mindestlaufzeit des Hostingvertrags?
– Ist das Projekt zeitlich begrenzt?
– Wie hoch ist der Preis des Webhosters?
In einem Onlineshop bzw. einer Internetpräsenz steckt viel Planung – es müssen zahlreiche Überlegungen mit einbezogen werden. Bis das erste Kundenangebot ankommt, muss sich intensiv mit der Frage nach dem passenden Hoster auseinander gesetzt werden. Dabei sollte das Webhosting stets auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Wichtiges Wissen aus dem Bereich des Internetrechts
Nach der Wahl des passenden Webhosters ist der Start-Up-Gründer noch lange nicht am Ende seiner Überlegungen angekommen. Bei der Gestaltung der Internetpräsenz bzw. des Webshops müssen zahlreiche Belange aus dem Bereich des Internetrechts beachtet werden. Dazu gehören Themenbereiche wie Haftung, Impressum, Domain und Ähnliches. Das Internetrecht ist ein extrem wichtiges Thema, das gerade für Existenzgründer von besonderer Bedeutung ist. Das Kennen und Befolgen der gesetzlichen Vorschriften ist schon für Fachmänner nicht gerade einfach – Start-Up-Gründer verlieren hierbei oftmals erst recht den Überblick. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Checkliste, in welcher die wichtigsten Tipps für Start-Up-Gründer enthalten sind:
– Impressumspflicht
– Domainname
– Haftung für Verlinkungen
– Urheber- und Wettbewerbsrecht
– Hinweis-, Informations- und Belehrungspflichten
Das Impressum
Aufgrund der umfangreichen Regelungen aus dem Bereich des Internetrechts wird das ohnehin schwere Leben von Start-Up-Gründern noch einmal erschwert. Preisangabenverordnung, Wettbewerbsrecht, Namensrecht und Telemediengesetz beinhalten zahlreiche Regelungen, die sich zu einem undurchsichtigen Dickicht vereinen. Gemäß § 5 TMG müssen Online-Shops und Webseiten über eine Anbieterkennzeichnung, d.h. ein Impressum verfügen. Der Hintergrund dieser Pflicht liegt darin, dass der Webseitennutzer unkompliziert erkennen soll, mit wem er es zu tun hat. Außerdem muss eine Anschrift vorliegen, mit welcher rechtliche Ansprüche und Forderungen an den Seitenbetreiber zugestellt werden können. Die Angaben, die in einem Impressum enthalten sein müssen, unterscheiden sich je nach Form des Online-Shops bzw. der Internetpräsenz. Bei der Gestaltung sollten grundsätzliche Fehler vermieden werden. Dazu gehört die unzureichende Angabe von Kontaktdaten, die fehlende Angabe von Umsatzsteuer-ID und Registereintragung, fehlende Angaben zu Rechtsform und Vertretungsbefugnis sowie die Abkürzung des Betreiber-Vornamens.
Das Widerrufsrecht
Aufgrund einer mangelhaften Umsetzung des Widerrufsrechts sind Onlinehändler immer wieder mit Abmahnungen in Kontakt gekommen. Verbraucher müssen nach dem Kauf eine E-Mail erhalten, in welcher sie über ihre Widerrufsrechte belehrt werden. Dazu steht eine amtliche Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung. Diese klärt den Verbraucher über sein 14-tägiges Widerrufsrecht auf, welches ihm nach Vertragsschlüssen im Internet zusteht. Das Widerrufsrecht muss in Textform erfolgen und darf nicht eingeschränkt werden (z.B.: Nur Rücknahmen in Originalverpackung, Rücksendungen ausschließlich kostenpflichtig, Ausschluss für bestimmte Waren usw).
AGB-Klauseln mit unzulässiger Ausrichtung
Viele Start-Up-Gründer übernehmen fertige AGB-Klauseln – diese können unter Umständen zu rechtlichen Schwierigkeiten führen, weshalb sie unbedingt wortwörtlich durchgelesen werden sollten. Jedwede Änderung bzw. Abweichung von den AGB’s muss schriftlich bestätigt werden. Lieferzeiten sind niemals verbindlich. Außerdem muss der Verbraucher über Gerichtsstandvereinbarungen informiert werden. Transportgefahren dürfen nicht auf den Kunden übertragen werden. Versprochene Produkte müssen geliefert werden und dürfen nicht durch „gleichwertige“ Produkte ersetzt werden. Außerdem muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass er Beschädigungen an Produkten ohne schuldhaftes Zögern untersuchen und sofort mitteilen muss. Der Kunde muss ausdrücklich auf die Existenz der AGB hingewiesen werden, wobei dieser die Möglichkeit besitzen muss, diese zu lesen und sich damit einverstanden zu erklären. Dies wird im Regelfall dadurch realisiert, dass bei Vertragsschluss ein deutlicher Hinweis auf die AGB gestellt wird und dies mit einer Checkbox oder einer anderen Einwilligungsmöglichkeit von Seiten des Kunden bestätigt wird.
Preisangaben und Versandkosten
Die Preisangabenverordnung sagt aus, dass Online-Shops korrekte und vollständige Preise wiedergeben. Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer usw. müssen bereits im Preis enthalten sein. Die Versandkosten müssen konkret angegeben werden oder zumindest ersichtlich sein, d.h. vom Kunden selbst berechnet werden können. Abmahnungen erfolgen im Regelfall immer dann, wenn auf der Webseite steht „Die Versandkosten werden auf Anfrage mitgeteilt“.
Die Datenschutzerklärung
§ 13 TMG schreibt vor, dass Kunden über den Umgang mit personenbezogenen Daten aufgeklärt werden müssen. Falls während des Bestellprozesses Kundendaten gespeichert und ausschließlich für die Bestellabwicklung genutzt werden, reicht es aus, dass Nutzer kurz darüber unterrichtet werden.
Produktfotos, Textinhalte und Videos & Werbemittel
Produktfotos, Textinhalte und Videos dürfen nicht von anderen Webseiten übernommen werden. Dies geht aus wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Regelungen hervor. Wenn keine Erlaubnis des betreffenden Shop- bzw. Webseitenbetreibers vorliegt, dürfen die Inhalte nicht übernommen werden. Neben einer Unterlassungsklage können eventuell Schadensersatzansprüche entstehen. Start-Up-Gründer sollten daran denken, dass viele Personen das Internet automatisch nach Plagiaten durchsuchen lassen, sodass eine extrem hohe Entdeckungsgefahr besteht. Shopbetreiber und Anbieter von Dienstleistungen werben oftmals mit Aussagen wie „24-monatige Gewährleistung“ oder „23-monatige Garantie“. Dabei ist der Gewährleistungsanspruch für Verbraucher gesetzlich geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass die Gewährleistung zwei Jahre beträgt. Der Verbraucher wird demzufolge über die Leistungen des Start-Up-Gründers getäuscht. Dieser bewirbt eine Gewährleistung, die dem Verbraucher laut Gesetz ohnehin zusteht. Der Kunde wird in dem Irrglauben gelassen, dass er die 24-monatige Gewährleistung ausschließlich in diesem Online-Shop erhält und gegenüber anderen Mitbewerbern ein „Plus“ an Leistung erhält. Die Garantie ist ein freiwilliges Angebot von Seiten des Shopbetreibers und kann beliebig ausgeweitet werden. Allerdings muss bei einer entsprechenden Bewerbung auf die Rahmenbedingungen und Einzelheiten der Garantie hingewiesen werden. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt im folgenden Punkt: Bei einer Gewährleistung werden defekte Produkte ersetzt, während es bei einer Garantie nicht darauf ankommt, ob die Schuldfrage beim Hersteller liegt. Dieser steht für die Funktionsweise eines Produktes während eines fest definierten Zeitraumes ein – egal, ob das Produkt einen Mangel aufweist oder nicht.