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Widerrufsbelehrung für Privatkunden von Onlineshops

Das Widerrufsrecht wurde letztes Mal im Jahr 2014 geändert. Online-Händler und Unternehmer müssen ihren Kunden bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Dazu muss eine Widerrufsbelehrung übermittelt werden, welche den Kunden über dessen Rechte informiert. Zusätzlich muss ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular sind europaweit einheitlich gestaltet und können auf den Seiten der deutschen Bundesregierung gedownloadet werden. Wir klären Sie über die wichtigsten Änderungen und Besonderheiten des Widerrufsrechts auf.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher zwingend nötig

Online-Käufe weisen einige Besonderheiten auf: Der Käufer kann die Ware weder anprobieren noch fühlen oder begutachten. Daher hat der deutsche Gesetzgeber gesetzliche Vorschriften für Fernabsatzverträge eingeführt. Diese sind in § 355 BGB sowie den §§ 312 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. § 312c BGB sagt aus, dass Fernabsatzverträge solche Verträge sind, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden. Dabei müssen ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden, d.h. die Vertragsparteien dürfen nicht körperlich anwesend sein. Fernkommunikationsmittel sind Online-Systeme, Briefe, E-Mails, Telekopien, Telefonanrufe, Kataloge, SMS, Rundfunk und Telemedien. § 312d BGB schreibt vor, dass der Verbraucher vom Unternehmer über sein Widerrufsrecht zu informieren ist. § 312g BGB sagt aus, dass Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besitzen. Die Widerrufsfrist beträgt ab Vertragsschluss 14 Tage und fällt europaweit einheitlich aus. Online-Shops und Händler, die ihren Kunden keine Widerrufsbelehrung zukommen lassen haben, müssen einige Nachteile hinnehmen. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt ohne Widerrufsbelehrung nicht zu laufen, d.h. die Kunden können quasi ewig widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung ist nicht sonderlich kompliziert und muss nicht individuell angefertigt werden. Die Bundesregierung hat ein gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung entworfen, welches gedownloadet und übernommen werden kann. Das aktuelle Muster befindet sich auf dem Stand vom 13.06.2014. Seit der letzten Änderung ist ein Widerrufsformular hinzukommen, mit welchem der Kunde seinen Widerruf erklären kann.

Änderungen und Besonderheiten des Widerrufsrecht

Die Widerrufsbelehrung muss Kunden derart zugehen, dass diese eindeutig davon Kenntnis nehmen können. Deshalb installieren zahlreiche Online-Shops Klick-Buttons mit einer Erklärung wie „Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen“. Andere senden die Widerrufserklärung in der E-Mail-Bestellbestätigung mit, damit diese dem Kunden unmittelbar vorliegt. Der Kunde ist seit den letzten Änderungen im Jahr 2014 dazu verpflichtet seinen Widerruf eindeutig zu erklären. Ein kommentarloses Zurücksenden der Ware reicht mittlerweile nicht mehr aus. Der Händler bzw. Online-Shop muss dem Kunden ein Musterformular für den Widerruf zur Verfügung stellen. Dabei reicht es nicht aus das Formular einmalig zuzusenden – dieses muss bei Bedarf verfügbar sein. Das Musterformular zum Widerruf ist EU-weit einheitlich gestaltet. Im Idealfall sollten AGB, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular an die Bestellbestätigung in der E-Mail angehängt werden. Online-Shops und Unternehmer müssen ihren Kunden den Eingang der Widerrufserklärung bestätigen. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, gilt für beide Seiten eine 14-tätige Frist zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen, d.h. der Käufer muss die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und der Verkäufer den Kaufpreis zurücküberweisen. Solange die Ware noch nicht beim Verkäufer eingetroffen ist, muss dieser den Kaufpreis nicht zurückerstatten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Ware bereits abgesendet wurde und sich diese auf dem Weg befindet.

Wissenswertes zum Widerrufsrecht

Sobald ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er die Kosten der Rücksendung übernehmen. Dies trifft aber nur dann zu, wenn der Unternehmer in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen hat. Eine gesonderte Vereinbarung ist dafür nicht notwendig. Viele Online-Händler übernehmen die Rücksendekosten freiwillig, um einen gehobenen Kundenservice zu bieten. Die Kosten für die Sendung von Waren zum Kunden müssen weiterhin vom Händler getragen werden und dürfen nicht vom Kunden zurückverlangt werden. Sollte es sich bei der Ware um nicht-paketfähiges Material handeln, muss der Online-Händler die Höhe der Versandkosten in der Widerrufsbelehrung angeben. Obwohl sich das Widerrufsrecht von Verbrauchern auf 14 Tage beläuft, kann dieses bei fehlender Widerrufsbelehrung beliebig ausgeweitet werden. Nach spätestens zwölf Monaten erlischt das Widerrufsrecht auf jeden Fall – unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung erfolgt ist bzw. rechtmäßig war. Die gesetzlichen Änderungen aus dem Jahr 2014 haben einige Besonderheiten hervorgebracht. Mittlerweile existieren verschiedene Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Viele Artikel aus den Bereichen Gesundheit und Hygiene können nicht zurückgegeben werden. Gleiches trifft auf leicht verderbliche Lebensmittel zu. Ein Widerrufsrecht steht Verbrauchern auch dann nicht zu, wenn es sich um versiegelte Waren handelt, deren Siegel entfernt wurde. Gleiches trifft auf Waren zu, die aufgrund ihrer natürlichen Eigenschaften nicht zur Rückgabe geeignet sind. Bei der Bezahlung von Waren dürfen Online-Shops nicht mehr lediglich ein einzelnes Zahlungsmittel anbieten, das einen Aufpreis bzw. einen Zuschlag beinhaltet. Es muss mindestens ein weiteres Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, mit welchem die Rechnung ohne zusätzliche Kosten beglichen werden kann. Damit im Falle eines Widerrufs oder bei Fragen ein Ansprechpartner kontaktiert werden kann, müssen Online-Händler eine Telefonnummer besitzen und diese klar kommunizieren. Checkboxen, die beispielsweise auf AGB’s, Widerrufsbelehrungen oder Ähnliches hinweisen, dürfen nicht mehr automatisch angehakt werden, d.h. voreingestellt sein.

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