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Hosteurope zieht nach Frankreich um

Host Europe packt die Koffer: Große Teile der Server-Infrastruktur ziehen nach Frankreich um

Der aus Großbritannien stammende Webhosting-Konzern Host Europe hat beschlossen, sein bislang deutsches Tochterunternehmen einschließlich der gesamten Server-Infrastruktur nach Frankreich umzuziehen. Das Entsetzen der Kunden ist groß. Insbesondere die potentiell mögliche Senkung des Datenschutz-Levels beschäftigt allem Anschein nach eine Vielzahl von Kunden in diesem Zusammenhang.

Umzug des Massen-Hostings im Fokus

Geplant ist der Umzug des sogenannten Massen-Hostings von Deutschland nach Frankreich. Wie die Host Europe Group bekannt gab, soll das Hosting-Rechenzentrum „datadock“ bei Straßburg in Zukunft die Hosting-Kunden „beherbergen“. In den Jahren 2009 und 2010 wurde das „datadock“ von dem aus Deutschland stammenden Hoster Pulsserver mit Hilfe der Konzernmutter Intergenia aufgebaut. Gegend Ende 2014 hatte die Host Europe Group Intergenia und somit auch das französische Rechenzentrum übernommen. Das Besondere an „datadock“: Es wird ausschließlich mit „grünem“ Strom betrieben.

Volle Einsatzbereitschaft ab Ende 2015

Wie der britische Konzern bekannt gab, soll der Umzug von Köln nach Straßburg bis Ende 2015 abgeschlossen sein und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des „datadock“ in vollem Umfang nutzbar sein. Sowohl dedizierte Server als auch V-Server sollen nach Angaben des Unternehmens vollständig einstatzbereit sein. Shared-Hosting-Produkte sollen hingegen zunächst im Kölner Rechenzentrum bleiben. Weiter heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung, dass die bei Domainfactory registrierten Kunden „voraussichtlich im zwei Quartal 2016“ einschließlich aller Dienste in das „datadock“ umziehen werden.

Massive Kritik im Kundenforum

Mittlerweile dürften alle Kunden des Unternehmens über den geplanten Umzug informiert sein. Allerdings wird das unternehmenseigene Kundenforum von kritischen Stimmen über den Umzug dominiert. Für viel Zündstoff sorgt vor allem er Domain-Factory-Slogar „Hostin made in Germany“, was für viele Kunden wohl ein ansprechendes Verkaufsargument war. Fragen hinsichtlich der in Frankreich gültigen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung und der damit Zusammenhängenden Ausspähung durch den französischen Geheimdienst wurden heftig im Forum diskutiert bzw. kritisiert. Einige Kunden haben darüber hinaus bereits angekündigt, ihren Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht geltend zu machen und sich einen anderen Hosting-Anbieter zu suchen. Eine Sprecherin von Domainfactory erläuterte hierzu, dass sich die Leistungserbringung durch dem Umzug nicht ändere und damit keine Recht auf eine Sonderkündigung bestehe.

Die Host Europe Group hält dagegen

Trotz massiver Kritik aus Kundenkreisen hält die Host Europe Group vehement dagegen und bewirbt das „datadock“ als eines der modernsten Rechenzentren in Europa. Zudem seien nach Auskunft des Unternehmens die Umwelt- sowie Sicherheitsstandards enorm hoch. Hinsichtlich besehender Datenschutzbestimmungen teilt der Konzern mit, dass es keinerlei Änderungen geben würde und unverändert eng an die deutschen Richtlinien geknüpft seien. Da der Geschäftssitz von Host Europe und Domainfactory weiter hin in Deutschland bleibe, findet gemäß des europäischen Datenschutzrechts das sogenannte „Sitzlandprinzip“ Anwendung, was jedwede Diskussion über derartige Befürchtungen überflüssig mache.

Keine Änderungen im Leistungsumfang

Änderungen im Leistungsumfang haben die Kunden von Domainfactory bzw. der Host Europe Group nicht zu erwarten. Weiterhin seien sowohl die höchsten Sicherheitsstandards als auch die Nutzung modernster Technologie im Kombination mit den geltenden deutschen Datenschutzbestimmungen „gewährleistet, so das Unternehmen. Ein Sonderkündigungsrecht sei damit ausgeschlossen. Kunden haben jedoch die Möglichkeit, sich jederzeit mit ihrem persönlichen Ansprechpartner in Verbindung zu setzen, um offene Fragen zu klären oder „individuelle Lösungen“ anzustreben. Ob und wie sich der Umzug aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf den Konzern auswirkt, bleibt abzuwarten.
Da es sich bei einem Webhosting Vertrag um einen Werkvertrag handelt ist eine Kündigung auch ohne Grund jederzeit möglich.

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