Laut einer Klage (PDF), die der US-Bundesstaat Texas gemeinsam mit zehn weiteren Bundesstaaten eingereicht hat, soll Google mit Facebook eine Vereinbarung getroffen haben, die dem Suchmaschinenkonzern Zugriff auf die Daten von WhatsApp-Nutzern ermöglicht hat. In der Klage heißt es dazu, dass Google „wiederholt und auf unverschämte Weise Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzgesetze verletzt haben soll.“
Neben der aktuellen Klage, die durch die Bundesstaaten Arkansas, Idaho, Indiana, Kentucky, Mississippi, Missouri, Nord- und Süd-Dakota sowie Utah unterstützt wird, haben die Staatsanwälte fast aller US-Bundesstaaten bereits im Oktober 2020 eine Klage eingereicht, in der Google Missbrauch der Marktmacht vorgeworfen wird. Dabei geht es vor allem um die Suchvoreinstellungen des mobilen Betriebssystems Android.
Exklusive Kooperation zwischen Google und Facebook
In der aktuellen Klage wird Google vorgeworfen eine exklusive Kooperation mit Facebook eingegangen zu sein, die das Ziel hat das Quasimonopol des Konzerns aufrechtzuerhalten. Dazu soll Google laut der Klageschrift (Seite 57) bereits 2015, kurz nachdem WhatsApp durch Facebook gekauft wurde, eine Vereinbarung getroffen haben, die dem Konzern „Zugriff auf Millionen von Ende-zu-Ende-verschlüsselten WhatsApp-Nachrichten, Fotos, Videos und Audiodateien von Amerikanern gewährt.“
Ob dieser Vorwurf tatsächlich der Wahrheit entspricht, muss im laufenden Verfahren geklärt werden. Dazu werten die Gerichte unter anderem zahlreiche interne Firmendokumente aus, die in der veröffentlichten Klage aber teilweise geschwärzt wurden.
Technisch möglich ist ein Zugriff durch Google auf die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation allerdings nicht. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die Vereinbarung Google nur bis zum April 2016 Zugriff auf die WhatsApp-Daten ermöglichte, weil vor diesem Zeitpunkt noch keine Verschlüsselung existiert. Außerdem wäre es möglich, dass Google noch immer Backups von WhatsApp-Nutzern ausgewertet, weil diese unverschlüsselt gespeichert werden.
Manipulation bei Online-Werbung
Neben dem Vorwurf des Datenmissbrauchs wird Google in der Klage außerdem eine Manipulation bei Online-Werbung vorgeworfen. Konkret geht es dabei um das sogenannte Header Bidding, bei dem Webseitenbetreiber ihre Werbeflächen parallel auf unterschiedlichen Werbemarktplätzen anbieten können.
Google hat darin laut der Klage eine Gefährdung seines Geschäftsmodells gesehen. Dem Konzern wird daher vorgeworfen das Header Bidding zwar übernommen zu haben, die Anzeigen dann aber so manipuliert zu haben, dass Google Werbung ausgespielt wurde, auch wenn ein Konkurrent ein höheres Gebot für den Werbeplatz abgegeben hat. In einer Stellungnahme wies Google sämtliche Punkte der Klage zurück.