Laut einem Papier der Unionsfraktion (CDU/CSU), das der Welt am Sonntag vorliegt, möchte die Parteien eine neue Steuer auf Onlinekäufe einführen. Der „Pakt für die Innenstädte“ sieht vor, dass Onlinehändler abhängig vom Versandwert einer Bestellung die Steuer entrichten müssen.
Die zusätzlichen Einnahmen sollen in sogenannte Innenstadtfonds fließen und dazu genutzt werden, um die während der Covid-19-Lockdowns geschlossenen stationären Händler mit Überbrückungshilfen zu versorgen. Außerdem sollen die Einnahmen zur Finanzierung von Steuererleichterungen und Schnellkrediten genutzt werden.
Höhe der Steuer unbekannt
Eine konkrete Höhe der geplanten Steuer nennt das von Andreas Jung und Christian Haase verfasste Grundsatzpapier nicht.
Der Politiker fordert deshalb, dass auch der Onlinehandel für die kommunale Infrastruktur mitbezahlt, weil er diese zum Beispiel in Form von Straßen, die die Paketdienste zur Auslieferung der Waren nutzen, ebenfalls nutzt. Laut Jung existiert aktuell hingegen eine Schieflage, die dem Onlinehandel gegenüber dem Einzelhandel Wettbewerbsvorteile bringt. Ein „Wettbewerb auf Augenhöhe“ ist laut dem CDU-Politiker somit nicht möglich.
Einspruch vom Handelsverband Deutschland
Einspruch gegen die geplante Steuer kommt vom Handelsverband Deutschland (HDE). Stattdessen fordern die Interessenvertretung im internationalen Online-Handel andere Maßnahmen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Der HDE sieht die Zukunft des Handels in einer Kombination aus stationären Filialen vor Ort und Onlinehandel. Viele Unternehmen, die bisher ausschließlich in den Innenstädten verkauft haben, konnten in den letzten Jahren laut dem HDR erfolgreiche Internet-Angebote schaffen und ihre Online-Umsätze deutlich steigern.
Gerechte Besteuerung der Konzerne statt Paketsteuer
Die oppositionelle FDP bezeichnet die geplante Paketsteuer als „ein neues Bürokratiemonster.“ Stattdessen verlangt die Partei „klare und verlässliche Öffnungsperspektive für das nächste Jahr“ und die bundesweite Erlaubnis für alle Einzelhändler zur Einrichtung von Abholstationen.
Ein Ersatz für „eine grundlegend gerechtere Besteuerung der Internet-Giganten“ ist eine Paketsteuer laut Post aber nicht.