Viele Online-Shops sind mit AGB’s versehen, die durch eine Checkbox oder einen Button akzeptiert werden müssen. AGB’s sind bei B2B-Geschäften nicht zwingend notwendig. Wenn Waren und Dienstleistungen an Privatkunden vertrieben werden, sind AGB’s aber schon quasi verpflichtend, damit den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nachgekommen werden kann. Wir klären Sie über die wichtigsten Grundlagen von AGB’s auf und zeigen Ihnen, worauf es bei AGB’s für Online-Shops ankommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Shops
Betreiber von Online-Shops sind sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb ihres Shops oftmals nicht im Klaren. Die Frage, ob ein Online-Shop AGB’s benötigt, tritt immer wieder auf. Wesentlich wichtiger sind jedoch Fragen, die den Inhalt der AGB betreffen. Dazu zählt, in welcher Art AGB’s eingebunden werden müssen und in welchem Umfang Klauseln erlaubt sind. AGB’s sind nichts weiter als vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl gleichartiger Geschäfte verwendet werden. Bei jedem Kauf im Online-Shop wirken die AGB automatisch gegen den jeweiligen Kunden. Dabei stecken die AGB’s die rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Im Allgemeinen gilt, dass individuelle Vereinbarungen Vorrang vor AGB’s haben. Natürlich gelten für Verträge ohne AGB’s nach wie vor die gesetzlichen Vorschriften, sodass sich ohne AGB’s nicht im rechtsfreien Raum bewegt wird. Das Problem von Online-Käufen liegt darin, dass spezielle Fragen noch gar nicht im Gesetz geregelt sind. Der schnelle Wandel des Internets hat dazu geführt, dass einige Fragen noch nicht gesetzlich erfasst werden konnten. Daher können AGB’s dabei helfen spezielle Vorhaben umzusetzen. Durch AGB’s können verschiedene Vorgaben hinsichtlich Lieferung, Zahlung, Vertragsschluss, Verzug und Ähnliches geregelt werden. Im Allgemeinen sollte auf die Korrektheit der AGB’s geachtet werden. Während einige Klauseln gegenüber Unternehmern problemlos verwendet werden können, führen diese bei Verbrauchern im schlimmsten Fall zu Abmahnungen.
AGB: Pflichtangaben, Notwendigkeit und Gestaltung
AGB’s sind grundsätzlich nicht verpflichtend. Eine Abmahnung wegen fehlender AGB’s kann nicht erfolgen. Indirekt existiert für Online-Shops aber doch eine AGB-Pflicht, da beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher, d.h. Privatkunden, zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten bestehen. Die Realisierung der Vorgaben kann zwar per E-Mail oder ähnliche Kommunikationsmittel erfolgen: Eine sinnvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist aber lediglich durch AGB’s möglich. Zu den Pflichtangaben gehören zum Beispiel Angaben über die Art des Vertragsschlusses, Angaben über Zahlungsmittel und Informationen über die Art der Lieferung. Weiterhin muss eine Widerrufsbelehrung übermittelt werden. Durch das Fehlen der Informationspflicht beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen: Der Kunde kann quasi bis zu einem Jahr lang widerrufen. Online-Shops, die ihre Waren oder Dienstleistungen nicht ausschließlich an Unternehmer verkaufen, sollten daher AGB’s einführen. Die meisten Angaben stammen aus dem Fernabsatzrecht und betreffen Verbraucher. Sollten die AGB rechtswidrige Klauseln beinhalten, können die Betreiber des Online-Shops abgemahnt werden. Hintergrund der strengen Regelungen ist das EU-Verbraucherschutzrecht, das enorm strenge Maßstäbe anlegt und zur Unzulässigkeit von Klauseln führt, die zwar im B2B-Bereich erlaubt, im B2C-Bereich jedoch verboten sind. Vor der Erstellung von AGB’s sollte sich daher genau überlegt werden, ob diese für Unternehmer, Verbraucher oder beide Gruppen verwendet werden.
Die Einbeziehung von AGB’s in den Vertrag
Viele Betreiber von Online-Shops denken, dass die reine Existenz von AGB’s dazu führt, dass diese Geltung erlangen. Eine wirksame Einbeziehung in den Vertrag liegt aber nur dann vor, wenn die Vorschriften des § 305 II BGB erfüllt sind. Hiernach muss der Vertragspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB’s hingewiesen werden und die Möglichkeit haben, von diesen in zumutbarer Weise Kenntnis zu erlangen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen, die im Internet geschlossen werden. Bei Online-Shops müssen AGB’s derart gestaltet sein, dass diese von einem durchschnittlichen Kunden beim Lesen nicht übersehen werden können. Unklare oder versteckte Hinweise führen zu einer Nichteinbeziehung der AGB’s, sodass die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden. Diese sind für Betreiber von Online-Shops oftmals ungünstiger als Regelungen durch AGB’s. Idealerweise sollte der Kunde vor Vertragsschluss zu einer Kenntnisnahme der AGB’s gezwungen werden. Dies kann idealerweise durch einen Button geschehen, über welchem der Satz steht „Ich habe die AGB’s zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese“. Ein Vertragsschluss bzw. eine Bestellung wird nur dann erlaubt, wenn ein Haken in der Checkbox gesetzt oder der Button gedrückt wurde. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die AGB’s erst dann als gelesen markiert werden können, wenn sie komplett durchgescrollt wurden. Wichtig ist, dass AGB’s in großer Schrift dargestellt werden, damit sie auch von älteren Personen gelesen werden können. Der Text sollte inhaltlich klar formuliert sein, sodass auf die Verwendung von juristischer Fachsprache verzichtet werden sollte. Die AGB’s müssen weiterhin gut lesbar sein und eine ordentliche Gliederung besitzen.
Wissenswertes zur Erstellung
AGB’s müssen nicht immer individuell erstellt werden. Im Internet existieren zahlreiche Seiten, auf welchen Muster AGB’s heruntergeladen werden können. Bei komplizierten Projekten kann ein Rechtsanwalt mit der Erstellung der AGB’s beauftragt werden. Von einem einfachen Abkopieren fremder AGB’s ist abzuraten. Der Ersteller kann den Betreiber des Online-Shops abmahnen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen. Außerdem können fremde AGB’s Fehler beinhalten, sodass deren Nutzen im Regelfall zweifelhaft ist. Selbstgemachte oder zusammen kopierte Geschäftsbedingungen schaden zumeist mehr als sie nutzen: Schließlich ist deren Gestaltung rechtlich äußerst kompliziert. Wer AGB’s einfach abkopiert, muss damit rechnen, dass er auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt wird. Bei fremden AGB’s besteht im Übrigen immer die Gefahr, dass diese nicht auf den eigenen Online-Shop abgestimmt sind und für vollkommen andere Zwecke entworfen wurden. Wer einen Online-Shop mit innovativer Ausrichtung betreibt, sollte auf die Etablierung individueller AGB’s achten, die dem jeweiligen Geschäftsmodell entsprechen. Vorgefertigte AGB’s von Webseiten mögen noch die beste Wahl sein. Allgemeingültige AGB’s, die für jeden Online-Shop verwendet werden können, existieren aber nicht.
Die richtige Gestaltung von AGB’s
AGB’s sollten klar auf das jeweilige Geschäftsmodell abgestimmt sein. Grundsätzlich kann zwischen AGB’s für den Verkauf von Waren, Dienstleistungen oder für digitale Inhalte differenziert werden. Die betreffenden AGB’s können extrem unterschiedliche Regelungen enthalten. Nach wie vor sollte immer daran gedacht werden, dass AGB’s für Unternehmer, Verbraucher oder beide Gruppen sehr unterschiedlich gestaltet werden. Viele Online-Shops vertreiben nicht nur „reale“ Waren, sondern digitale Inhalte. Auf internationaler Ebene müssen wiederum ganz andere Faktoren berücksichtigt werden. Der typische Aufbau von AGB’s stellt sich folgendermaßen dar:
I. Verwender der AGB
II. Geltungsbereich der AGB
III. Vertragsschluss
IV. Zahlung
V. Zahlungsverzug und Annahmeverzug
VI. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechteübertragung
VII. Lieferung und Lieferbeschränkung
VIII. Gewährleistung und Garantien
IX. Haftung
X. Datenschutz
XI. Shopspezifische Details
XII. Gerichtsstand
XIII. Anwendbares Recht
XIV. Salvatorische Klausel