Aktuell gibt es in Deutschland noch kein eigenes Gesetz für kriminelle Marktplätze im Internet wie die seit Langem geschlossene Silk Road. Das Bundesjustizministerium (BMJV) möchte dies laut einem Dokument, das dem Spiegel vorliegt, zeitnah ändern. In dem Gesetzesentwurf, den das BMJV um Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ausgearbeitet hat, wurde dazu ein neuer Straftatbestand geschaffen. Konkret sollen Personen verurteilt werden, die „eine Handelsplattform im Internet betreiben, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern.“ Die Strafe soll zwischen fünf Jahren und bei gewerbsmäßigen Fällen sogar zehn Jahren liegen.
Ähnliche Pläne enthielt auch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das im Mai 2020 aber wieder gestrichen wurde. Ursprünglich beschlossen wurde die Gesetzesinitiative bereits im März 2019 durch den Bundesrat.
Schutz vor Kriminellen oder Gefahr für Provider?
Kritik am IT-Sicherheitsgesetz 2.0 äußerte unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, weil er befürchtete, dass sich das Gesetz nicht nur gegen Kriminelle richtet, sondern auch Webhoster, die ohne ihr Wissen den Betreibern der illegalen Marktplätze Server zur Verfügung stellen, bedroht. Ähnliches befürchten Datenschützer und Bürgerrechtler nun auch beim neuen Gesetzesentwurf, der als Paragraf 127 ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt werden soll.
Im Gegensatz zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sieht die aktuelle Gesetzesnovelle jedoch nur vor, dass der Betrieb von Marktplätzen mit „klar krimineller Ausrichtung“ bestraft wird. Zuvor hieß es im Gesetz, dass schon das „Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten“ illegal ist, was nahezu jeden Cloudhoster gefährden würde. Das Strafmaß dafür lag im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 für „Anbietern einer internetbasierten Leistung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten“ zu ermöglichen oder zu fördern.“ Bei bis zu drei Jahren Gefängnis.
Normale Provider nicht betroffen
Laut der aktuell vorgeschlagenen Gesetzesnovelle drohen Provider und Marktplätzen „mit legalem Geschäftszweck“ keine Strafen, auch wenn ihre Infrastruktur in seltenen Fällen von Kriminellen zum Verüben von Straftaten missbraucht wurde. Erkannt werden soll eine kriminelle Ausrichtung unter anderem an der Aufmachung der Seite und den angebotenen Verkaufskategorien.
Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist es laut dem BMJV das Geld von überführten Verbrechern leichter einziehen zu können. In Kombination mit den deutlich höheren Freiheitsstrafen soll dies Betreiber von illegalen Marktplätzen abschrecken und das Geschäft weniger rentable machen.