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Shop-Händler: Welche Zahlungsarten müssen kostenlos angeboten werden?

Shopbetreiber und Händler haben es nicht einfach. Die gesetzlichen Vorgaben sind nahezu unüberschaubar. Dies gilt insbesondere für das Verbraucherrecht, das umfangreiche Regelungen vorschreibt. Das Verbraucherrecht wurde durch ein Urteil des Landgerichts Hamburg dahingehend fortgebildet, dass Onlineshops ihren Kunden kostenlose Zahlungsmittel anbieten müssen.

Wenn zwei sich streiten …

Das Landgericht Hamburg musste im November 2016 einen Rechtsstreit zwischen zwei Betreibern von Onlineshops klären. Ein Reisevermittler mit angegliedertem Onlineshop bot seinen Kunden die Zahlungsmethoden „Visa Entropay“ und „Viabuy Prepaid MasterCard“ an. Der Reisevermittler bot seinen Kunden die beiden Zahlungsarten kostenlos an. Sobald die Verbraucher alternative Zahlungsarten wie Visa Kreditkarte oder Sofortüberweisung auswählten, mussten sie eine Gebühr entrichten. Deren Höhe variierte je nach gewähltem Zahlungsmittel und betrug zwischen 76 Cent und 23 Euro. Der Konkurrent des Reisevermittlers hielt die Preisgestaltung für rechtswidrig und mahnte diesen ab. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte.

„Visa Entropay“ und „Viabuy Prepaid MasterCard“ sind unübliche Zahlungsmethoden

Das Landgericht Hamburg gab dem abmahnenden Mitbewerber Recht. Die Kunden von Onlineshops haben einen allgemeinen Anspruch auf kostenlose Zahlungsmethoden. Unübliche Zahlungsarten wie „Visa Entropay“ und „Viaboy Prepaid MasterCard“ dürfen nicht als einzige Zahlungsmethoden angeboten werden. Händler dürfen ihren Kunden für bestimmte Zahlungsarten Gebühren auferlegen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn auch kostenlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Diese müssen „gängig“ und „zumutbar“ sein. Wer typische Zahlungsmethoden wie PayPal anbietet, profitiert von einer hohen Rechtssicherheit. Die Verwendung der Zahlungsmittel ist einfach und üblich.

Rechtssichere Gestaltung von Onlineshops

In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg fehlte eine „gängige“ und kostenlose Zahlungsart. Das Gericht war der Ansicht, dass die verwendeten Zahlungsmittel in Deutschland nicht üblich sind. Die Entscheidung kam nicht überraschend – im Jahr 2015 entschied das Gericht bereits, dass „Visa Entropay“ kein gängiges Zahlungsmittel ist. Händler sollten darauf achten, dass ihr gewähltes Zahlungsmittel üblich ist. In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Streit darüber, ob das Zahlungsmittel Sofortüberweisung „gängig“ und „zumutbar“ ist. Das Landgericht Frankfurt urteilte im Juni 2015, dass dem nicht so sei. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob das Urteil im August 2016 auf und entschied, dass die Zahlungsmethode „Sofortüberweisung“ ein übliches Zahlungsmittel ist. Onlineshops dürfen die Sofortüberweisung sogar als einziges kostenloses Zahlungsmittel anbieten. Der Finanzdienstleister PayPal ist derart verbreitet, dass dieser ebenfalls als alleiniges kostenloses Zahlungsmittel angeboten werden darf.

Was ist zu empfehlen?

Onlineshops sollten so viele Zahlungsmittel wie möglich anbieten. Darunter sollte sich ein kostenloses Zahlungsmittel befinden. Einige Kunden legen auf bestimmte Zahlungsmittel großen Wert. Eine große Auswahl an Zahlungsmitteln führt zu einem größeren Kundenstamm – und somit zu einem erhöhten Umsatz und Gewinn. Hintergrund ist, dass einige Dienstleister wie PayPal einen kostenlosen Käuferschutz bieten. Falls der Onlineshop die Ware nicht liefert, erstattet PayPal den überwiesenen Geldbetrag umgehend zurück. Clevere Onlineshops sollten sich die Zahlungskonditionen der jeweiligen Anbieter genau ansehen. Die Transaktionsgebühr variiert stark. Der Vergleich der einzelnen Konditionen und die Auswahl des kostenlosen Zahlungsmittels kann zu einem günstigeren Zahlungsverhalten von Kunden führen. Dies wirkt sich auf die Gewinne des betreffenden Onlineshops aus. Scheinbar geringe Unterschiede bei den Transaktionskosten können sich – je nach Shopgröße – zu immensen Geldbeträgen summieren.

GeldWelche Zahlungsmittel sind die besten?

Das beliebteste Zahlungsmittel in Deutschland ist die Zahlung via Rechnung. Der Kunde bekommt zuerst die Ware und kann diese prüfen. Die Zahlung erfolgt nach der Begutachtung der Ware. Für den Kunden bietet sich der Vorteil, dass dieser innerhalb der Widerrufsfrist vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Bezahlt hat er bis zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Kreditkarte, PayPal und das Lastschriftverfahren nehmen jedoch an Bedeutung zu. Vorkasse und Nachnahme spielen ebenfalls eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die genannten Zahlungsmittel sind – bis auf PayPal – klassische Zahlungsverfahren. Darüber hinaus existieren noch weitere Varianten. Alternative Zahlungsmittel sind Giropay, Amazon Payments und Sofortüberweisung. Kleinere Anbieter sind Skrill und Paysafecard. Wenn Sie ein Zahlungsmittel suchen, das „gängig“ und „zumutbar“ ist, sollten Sie sich auf die oben genannten Zahlungsarten konzentrieren. Die Akzeptanz von Online-Zahlungsmethoden hat sich in den vergangenen Jahren immens verbessert. Welches Zahlungsmittel das „beste“ ist, kann nur schwer beantwortet werden. Es kommt ganz auf den Geschmack des Kunden an. Wer eine Kombination aus unkompliziert, einfach und schnell sucht, wird die Zahlung via Kreditkarte und PayPal bevorzugen. Zukünftig wird das Bezahlen per Smartphone an Bedeutung gewinnen. In puncto Sicherheit muss bei Online-Zahlungsmethoden mit kleinen Abstrichen gerechnet werde. Die Bezahlung via Rechnung oder Lastschrift ist immer noch am sichersten. Wer seinen Onlineshop mit verschiedenen Zahlungsmethoden ausstattet, sollte zumindest ein klassisches und ein modernes Zahlungsmittel anbieten. Beispielsweise den Kauf via PayPal und Lastschriftverfahren. Diese Kombination wird den Bedürfnissen jüngerer und älterer Kunden gerecht.

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