Blogs & Webseiten: Bilder rechtssicher nutzen
Wer einen Blog oder eine Webseite betreibt, kennt sich mit dem Copyright aus. Die Erstellung von Bildern und Textinhalten ist extrem mühsam. Das Google-Ranking wird durch einzigartige Texte und Bilder verbessert, was zu einem erhöhten Besucheraufkommen führt. Umso wichtiger, dass die hart erarbeiteten Elemente nicht einfach von Mitbewerbern kopiert werden. Dies kann das eigene Ranking in Suchmaschinen abwerten. Wem Rechtsverletzungen auffallen, der mahnt seine Mitbewerber ab und bedroht eine erneute Rechtsverletzung mit einer Vertragsstrafe.
Dos and Dont’s bei Bildern
Bildern dürfen generell nur mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Jedes Bild ist automatisch urheberrechtlich geschützt und darf nicht einfach kopiert oder von Dritten veröffentlicht werden. Wer Bilder kaufen möchte, sollte sich auf seriöse Bilddatenbanken und Webseiten konzentrieren. Wer die Nutzungsrechte an Bildern erwirbt, sollte sich darauf verlassen können, dass die Betreiber der Bilddatenbanken die Fotografen der Bilder auch tatsächlich um Erlaubnis gefragt haben. Ist dies nicht der Fall, kann der Fotograf den Verwender abmahnen, was mit immensen Kosten verbunden ist. Wer Bildrechte für „Print“ erworben hat, darf das Bild nur drucken, nicht aber bei Facebook nutzen. Wer „lizenzfreie“ Bilder nutzt, darf die Bilder nicht nach Belieben verwenden. Viele Fotografen legen bestimmte Nutzungsrechte für ihre Bilder fest. Wer Bilder einfach aus dem Netz kopiert oder den Namen des Fotografen nicht benennt, kann sich strafbar machen. Einer der häufigsten Fallstricke ist, dass zwar ein Bild erworben wird, die Lizenz aber den jeweiligen Tätigkeitsbereich nicht abdeckt. Beispielsweise die Bearbeitung von Bildern, ohne dass ein Bearbeitungsrecht vorliegt. Wer abgemahnt wurde, sollte die anliegende Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
Wer hat das Recht am Bild?
Das Recht am Bild hat grundsätzlich derjenige, der es geschossen hat. Der Urheber darf bestimmen, ob und wie seine Bilder verwendet werden. § 19a Urhebergesetz besagt, dass dem Urheber das Recht zusteht, die Bilder „öffentlich zugänglich zu machen“. Wenn Blogbetreiber Bilder verwenden möchten, benötigen diese eine Unterlizenzierung. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers dürfen die Bilder nicht in Onlineshops, Blogs, Werbeanzeigen oder auf sonstigen Webseiten verwendet werden. Wenn der Urheber eines Bildes nicht zu ermitteln ist, sollte das Bild keinesfalls benutzt werden. Ansonsten könnten erhebliche rechtliche Probleme entstehen. Bilddatenbanken stellen mitunter lizenzfreie oder kostenlose Bilder zur Verfügung. Hier ist Vorsicht geboten – lizenzfrei bedeutet nicht „rechtsfrei“. Der Nutzer muss einen Vertrag über die Verwendung der Bilder schließen. Die Nutzung der Bilder wird in vielen Situationen auf private Blogs beschränkt. Wer das Bildmaterial auf gewerblichen Blogs nutzt, muss mit Abmahnungen rechnen. Bei einigen Bildern muss der Fotograf zwingend benannt werden. Achten Sie auf die genaue Bezeichnung der Lizenz. Wer das Recht an einer „Online Lizenz“ erwirbt, darf das Bild nicht auf einem gedruckten Flyer aufbringen.
Welche Nutzungsrechte gibt es?
Die Nutzungsrechte am Bild können beliebig gestaltet werden. Bilder werden mit einem einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrecht versehen. Einige Nutzungsrechte werden zeitlich beschränkt vergeben oder auf Bereiche wie Print, Online Medien und Social Media beschränkt. International agierende Unternehmen sollten sich erkundigen, ob die Nutzung der Bilder auf ein bestimmtes Land beschränkt ist. Fotografen vereinbaren mit Bilddatenbanken, dass diese Unterlizenzierungen für ihre Bilder vergeben dürfen. Dabei sollte geklärt werden, ob die Bilder ausschließlich im Original verwendet oder bearbeitet werden dürfen. Einige Fotografen oder Agenturen beschränken das Nutzungsrecht auf rein private, kommerzielle oder redaktionelle Zwecke. Im Internet existieren zahlreiche Bilderplattformen wie Pixelio oder Fotolia, die entgeltlich oder kostenlos Bilder zur Verfügung stellen. Bei Bilddatenbanken gilt, dass die Lizenzbedingungen unbedingt gelesen werden sollten.
Was sind „rechtliche Probleme“?
Einige Blogbetreiber denken, dass sie einer Abmahnung begegnen könnten, indem sie die betreffenden Bilder ganz einfach wieder löschen. Die Sachlage ist leider nicht derart einfach. Die meisten Urheber fordern den Nutzer der Bilder nicht selbst zur Unterlassung auf, sondern beauftragen Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Rechte. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass eine Vielzahl von Rechtsverletzungen erfolgt, die auf professionellem Wege bearbeitet werden müssen. Der Nutzer eines Bildes kann die Abmahnung nicht mit einem einfachen Löschen des Bildes abhaken. Dem Urheber des Bildes stehen Auskunftsansprüche zu, in welchem Umfang das Bild genutzt wurde. Bei gewerblicher Nutzung stehen dem Urheber umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Außerdem muss der Verwender des Bildes die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite tragen. Einige Gerichte bewerten den Gegenstandswert eines geschützten Lichtbildes mit knapp 3.000 Euro. Hieraus ergeben sich immerhin Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 300 Euro – pro Bild!