...

Staatstrojaner – Behörden hacken Hunderte Computer jährlich

Eine Statistik (PDF) des Bundesamts für Justiz (BjV) offenbart, dass Ermittlungsbehörden von Bund und Ländern im Jahr 2019 in mehreren Hundert Fällen Computer und Smartphones von Verdächtigen gehackt haben. Insgesamt gab es in Deutschland laut der erstmals veröffentlichten Daten 600 Verfahren zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zur Onlinedurchsuchung. Davon wurden 380 tatsächlich umgesetzt. Wie viele Geräte dabei erfolgreich gehackt werden konnten, geht aus der Statistik nicht hervor.

Am meisten Verfahren gab es Mecklenburg-Vorpommern (95), Niedersachsen (89) und Sachsen (76). Die Bundesanwaltschaft und sechs Bundesländer haben 2019 die noch relativ neuen Ermittlungsmethoden gar nicht eingesetzt. Am häufigsten kommt die Quellen-TKÜ bei Ermittlungen zu Drogendelikten zum Einsatz.

„Eine Anordnung kann zur Überwachung mehrerer Rufnummern oder Kennungen ermächtigt haben, so dass die Anzahl der ausgewiesenen Anordnungen nicht identisch ist mit der Anzahl überwachter Rufnummern oder sonstiger Kennungen.“

BfV

Quellen-TKÜ gegen verschlüsselte Kommunikation

Nach § 100a Strafprozessordnung (StPO) wird die Quellen-TKÜ hauptsächlich zum Abhören verschlüsselter Kommunikation eingesetzt. Unverschlüsselte Kommunikation kann hingegen über herkömmliche Überwachungsanordnungen von den Ermittlungsbehörden ausgewertet werden. 2019 wurde dies in 5.252 Strafverfahren in 18.225 Fällen genehmigt.

Onlinedurchsuchung kommt selten zum Einsatz

Die sogenannte Onlinedurchsuchung wird hingegen deutlich seltener eingesetzt, was daran liegt, dass die Eingriffsschwelle laut § 100b der StPO deutlich höher ist. Im Gegensatz zur Quellen-TKÜ wird mit dieser Ermittlungsmethode nicht nur die Kommunikation von Verdächtigen überwacht, sondern es werden auch gespeicherte Daten ausgelesen.

Laut der Statistik (PDF) des BfJ wurde die Onlinedurchsuchung 2019 lediglich 20-mal beantragt und 12-mal umgesetzt. Die Hälfte der Anträge stammt davon aus Bayern. Der Generalbundesanwalt sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben weder die Onlinedurchsuchung noch die Quellen-TKÜ eingesetzt.

Keine Details zur technischen Umsetzung

Wie die Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung technisch umgesetzt wurde, verrät die Statistik nicht. Die Bundesregierung antwortete auf schriftliche Frage des Abgeordneten Dieter Dehm (Linke) jedoch kürzlich, dass technische Probleme das Hacken von Endgeräten häufig erschwert.

„Die Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung sind aufgrund eines sehr hohen operativen Aufwands und technischer Schwierigkeiten in der Regel auf wenige Fälle beschränkt und können daher in der Praxis nur selten tatsächlich genutzt werden.“

Bundesregierung

Aktuelle Artikel