Das Landgericht Regensburg hat kürzlich einen 54-jährigen Mann wegen Totschlags und Nötigung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie der Bayerischen Rundfunk berichtet nutze das Gericht dazu erstmals in Deutschland als Beweismittel Aufzeichnungen eines smarten Lautsprechers. Die beiden Tonaufnahmen wurden von einem Amazon Echo Lautsprecher, der sich im Schlafzimmer der getöteten Frau befand, während der Tatnacht aufgezeichnet. Zuhören ist neben dem Opfer auch die Stimme des nun verurteilten Täters.
Einzelfallentscheidung ermöglicht Auswertung der Aufzeichnungen
Die in § 100c Strafprozessordnung (StPO) geregelte akustische Wohnraumüberwachung umfasst eigentlich Aufzeichnungen, die die Polizei beim Abhören einer Wohnung aufgrund des Verdachts einer schweren Straftat erstellt hat. Eine Auswertung bereits vorhandener Sprachaufzeichnungen wie im nun beendeten Verfahren wird in § 100c StPO hingegen eigentlich nicht reguliert. Eine Einzelfallentscheidung des Landgerichts Regensburg kam jedoch zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall das Strafverfolgungsinteresse den Persönlichkeitsschutz der aufgezeichneten Personen überwiegt.
Amazon übermittelt Daten freiwillig
Im aktuellen Verfahren hat Amazon nach einer Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg beim europäischen Ansprechpartner für Behörden die Sprachaufnahmen freiwillig übermittelt. Hätte Amazon die Herausgabe verweigert, wäre ein Zugriff nur möglich, wenn die US-Justizbehörden einem Rechtshilfeersuchen der Regensburger Staatsanwaltschaft stattgegeben hätten.
Ob deutsche Ermittlungsbehörden auf in der Cloud gespeicherte Daten zugreifen können, hängt hauptsächlich vom Serverstandort ab. Bei Servern, die in Deutschland stehen, ist ein Zugriff in der Regeln problemlos möglich. Wie Solmecke erklärt, können Strafverfolgungsbehörden außerdem Daten von öffentlich zugänglichen Servern im Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität auswerten. Bei nicht-europäischen Servern benötigen die Ermittler hingegen die Hilfe ausländischer Behörden oder die freiwillige Mitarbeit der Serverbetreiber.
2017 hat Amazon in einem ähnlichen Fall, der im US-Bundesstaat Arkansas verhandelt wurde, die Herausgabe der Aufzeichnungen verweigert. Erst als der Tatverdächtige die Herausgabe erlaubte, übermittelte Amazon die Daten an die Staatsanwaltschaft.