Unternehmen, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Bürgerinnen und Bürger sollen Daten einfacher untereinander austauschen können. Die Europäische Kommission hat im Rahmen der neu geplanten Datenstrategie nun eine Verordnung vorgeschlagen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen definiert, in denen das Potenzial der stetig wachsenden Datenmengen genutzt werden darf. Ermöglicht werden soll so ein „vertrauensvoller Datenaltruismus.“
Dieser sieht laut Margarete Vestager, Vizepräsidentin der Kommission ausdrücklich vor, dass die neue Datenstrategie niemanden zum Teilen von Daten zwingt, sondern lediglich das Teilen von Daten auf eine vertrauenswürdige und sichere Weise ermöglicht.
Neutrale Datenmittler
Konkret soll der Austausch von Daten sogenannter neutraler Datenmittler erfolgen. Es handelt sich dabei um Organisation, die die ihnen anvertrauten Daten weder für eigene Produkte nutzen noch an Dritte weiterverkaufen dürfen. Langfristig soll so ein europäischer Binnenmarkt für Daten geschaffen werden, der als Infrastruktur europäischer Cloud-Initiative Gaia-X nutzen könnte. Zu Beginn sind einzelne Datenräume für Branchen wie Energie, Fertigung und Green Deal geplant, in denen Daten gebündelt und von mehreren Parteien genutzt werden können.
Die Datenstrategie sieht außerdem vor, dass Daten des öffentlichen Sektors einfacher für sekundäre Zwecke genutzt werden können. Als Beispiel nennt die EU-Kommission die Verwendungen von medizinischen Daten in der Wissenschaft.
Schutz der persönlichen Daten
Laut der EU-Kommission sieht die Datenstrategie eine alternative Technologieplattform vor, die in Konkurrenz zu den Hyperscalern von Microsoft, Google und Amazon steht. Das Ziel der gemeinsamen Datennutzung ist es unter anderem den Energieverbrauch besser zu steuern, eine personalisierte Medizin auf Basis der gesammelten Patientendaten zu ermöglichen und öffentliche Dienstleistungen digital verfügbar zu machen.
Dabei soll durch den Einsatz der neutralen Datenmittler und der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sichergestellt werden, dass die persönlichen Daten der Bürger und Unternehmen geschützt sind. In dem Entwurf der Verordnung ist deshalb vorgesehen, dass Daten mithilfe von Randomisierung, Anonymisierung oder Pseudonymisierung untersucht werden soll.
Weitere Verhandlungsrunden müssen nun eruieren, ob diese Vorgaben zum Schutz der persönlichen Daten ausreichen. Derzeit können die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament Änderungsvorschläge und Kritik an der Datenstrategie einbringen.