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Was muss bei der Registrierung von Domains beachtet werden?

Bei der Registrierung bzw. dem Kauf von Domains müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Wer sich nicht eingehend mit den möglichen Rechtsfolgen beschäftigt, muss unter Umständen mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen rechnen. Bei der Auswahl der passenden Domain sollten Punkte wie Suchmaschinenoptimierung, Marketing und Rechtssicherheit beachtet werden. Wir klären Sie über typische Fehler und Methoden zur rechtlichen Absicherung auf.

Richtlinien für die Registrierung von Domains

Wer einen Online-Shop betreiben oder eine Internetpräsenz etablieren möchte, muss sich um viele Angelegenheiten kümmern. Die Registrierung einer Domain gehört zu den wohl wichtigsten Anliegen. Eine passende Domain suggeriert Seriosität und ist das Markenzeichen der Homepage. Deshalb sollte bei Registrierung und Auswahl der Domain mit viel Bedacht vorgegangen werden. Ein einprägsamer Domainname gerät nicht in Vergessenheit. Dieser sollte thematisch mit den Inhalten der Webseite verwandt sein. Besucher sollten durch den Domainnamen neugierig gemacht werden: Im Idealfall sollte dieser wie ein kultiges Schlagwort klingen. Damit in puncto Marketing von sämtlichen Vorteilen profitiert werden kann, sollte der Domainname das Ranking in Suchmaschinen fördern. Wenn Sie einen Online-Shop für Smartphones betreiben, könnte die Domain zum Beispiel „handy-kaufen.de“ oder „Handy-günstig-kaufen.de“ lauten. Beim Kauf, der Registrierung und der Verwendung von Domains können viele Fehler gemacht werden. Daher sollten Sie die rechtlichen Fallstricke kennen und sich im Vorhinein gegen etwaige Probleme absichern.

Rechtliche Probleme unterbinden

Generell gelten die oben genannten Punkte. Eine Domain sollte idealerweise mit einem einprägsamen Namen versehen werden. Wenn Ihre Produkte oder Dienstleistungen außergewöhnlich gut sind, wird Ihre Homepage aber ohnehin besucht. Wesentlich wichtiger ist, dass der Domainname keine fremden Rechte verletzt. Rechtssicherheit geht marketingtechnischen Aspekten vor. Wenn eine Domain verfügbar ist und registriert werden kann, bedeutet dies nicht, dass keine fremden Rechte an einem Namen bestehen. Wer zum Beispiel die Domain „google.com“ registriert, der würde mit Sicherheit einigen Ärger zu erwarten haben. Auf rechtlicher Ebene können durch die Verletzung fremder Rechtsgüter Abmahnungen und Schadensersatzansprüche drohen. Kosten kommen bei einem Rechtsstreit oder einer Unterlassungserklärung beinahe immer auf Sie zu. Deshalb sollten Sie sich im Vorhinein gegen solche Risiken absichern. Im Allgemeinen drehen sich Rechtsstreitigkeiten immer um den Domainnamen und nicht um die Domainendung. Der Begriff „Top Level Domain“ bezieht sich auf die Domainendung, zum Beispiel auf „.de“ oder „.com“. Der Domainname wird auch als „Second Level Domain“ bezeichnet und kann beispielsweise „handy-kaufen“ lauten. Die zusammengesetzte Adresse würde dann „handy-kaufen.de“ oder „handy-kaufen.com“ lauten.

Typische Fehler beim Domainkauf bzw. der Domainregistrierung

Wer eine Domain registrieren möchte, muss sich bei der Registrierung seines eigenen Vor- oder Nachnamens keine Sorgen machen. Bei Internetprojekten wird aber im Regelfall auf ein thematisch verwandtes Stichwort zurückgegriffen, sodass sich einige Probleme ergeben können. Markennamen oder Unternehmensnamen sind immer problematisch, da die jeweiligen Markenrechte verletzt werden. Hersteller haben in der Vergangenheit schon oftmals Unternehmen verklagt, die ihren Namen ungenutzt verwendet haben. Domains wie „Samsung-Galaxy-kaufen.de“ oder „iPhone-kaufen-von-Apple.de“ sollten daher tunlichst vermieden werden. Die Etablierung solcher Domains ist nur erlaubt, wenn der Inhaber der betreffenden Marke seine Zustimmung erteilt, d.h. entweder eine vorherige Einwilligung oder eine spätere Genehmigung. In den meisten Situationen fragt der Markeninhaber nicht nach, sondern beauftragt direkt einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung des Domaininhabers. Dieser sendet eine Unterlassungserklärung ab und erhebt die verursachten Anwaltskosten. Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt und die Domain im Anschluss noch einmal verwendet, muss saftige Vertragsstrafen bezahlen. Wer die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, wird vor Gericht in Anspruch genommen. Bei Markenrechtsverletzungen kann mit Streitwerten von durchschnittlich 50.000 Euro gerechnet werden, weshalb dieses Risiko unter keinen Umständen eingegangen werden sollte. Wer unbedingt einen Markennamen in seiner Domain haben möchte, sollte sich vom Markeninhaber eine entsprechende Erlaubnis einholen. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für die Nutzung von Prominenten-Namen, Filmen, Software, Zeitschriften, Behörden, Städten und staatlichen Einrichtungen. Es sollte auf gar keinen Fall versucht werden, die Domain eines bekannten Internetprojekts mit Tippfehlern zu übernehmen. Wer zum Beispiel „www.googlee.de“ registriert, könnte aufgrund von Tippfehlern der Nutzer mit einem erheblichen Besucheraufkommen rechnen. Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen drohen aber auch an dieser Stelle.

Haftungsrechtliche Fragen

In puncto Haftung können Sie sich wahrscheinlich denken, wer für etwaige Rechtsverletzungen verantwortlich ist, oder? So einfach ist es aber nicht. Grundsätzlich haftet immer der Domaininhaber, der beim Registrierungsdienst DENIC als solcher eingetragen ist. In einigen Situationen ist die Haftungsfrage aber gar nicht so klar. Wenn Webhoster Speicherplatz zur Verfügung stellen, dürfen diese aus vertraglichen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht darauf zugreifen. Dann stellt sich die Frage, ob der Webhoster oder der Nutzer für die bereitgestellten Inhalte verantwortlich ist. Nach den Grundsätzen der Störerhaftung muss der Webhoster aber nur dann haften, wenn er sich das Fehlverhalten seiner Kunden zurechnen lassen muss. Dies ist immer dann gegeben, wenn er Kontroll- oder Prüfpflichten vernachlässigt hat. Spätestens bei Kenntnisnahme der Rechtsverletzungen muss der Domaininhaber handeln und etwaige Rechtsverletzungen anzeigen. Die Prüfung haftungsrechtlicher Fragen erfordert im Regelfall einen spezialisierten Rechtsanwalt. Wer eine erste Überprüfung durchführen möchte, kann den Domainnamen ganz einfach in eine Suchmaschine eingeben und nachsehen, ob die Domain bereits verwendet wird. In der Suchergebnisliste kann recht gut erkannt werden, ob potentielle Rechtsverletzungen drohen. Beim Deutschen Patent- und Markenamt kann eine schnelle und kostenlose Identitätsrecherche durchgeführt werden. Dazu muss lediglich der Domainname oder Begriff eingegeben werden. Anschließend wird angezeigt, ob dieser als Marke geschützt ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet seit geraumer Zeit ebenfalls Recherchen für internationale und europäische Marken an. Wenn Sie bei den Suchergebnissen einen Volltreffer landen, bedeutet dies aber noch lange nicht, dass Sie den Namen nicht für Ihre Domain verwenden dürfen. Wenn eine Marke nur regional agiert, wie zum Beispiel „Frisörsalon Schulte“ mit einer Filiale in Berlin, dürfen Sie „Frisörsalon Schulte“ trotzdem verwenden, wenn Ihr Frisörsalon in einer anderen Stadt liegt. Die einzelnen Rechtsfragen und Abgrenzungen können von juristischen Laien nur recht schwer durchblickt werden, weshalb sich an einen Profi gewandt werden sollte. Potentielle Rechtsverletzungen ähnlich klingender Marken können nicht komplett ausgeschlossen werden. Eine Beurteilung ist nur durch spezialisierte Rechtsanwälte möglich. Sobald Sie sich in puncto Domainname rechtlich abgesichert haben, können Sie mit dem eigentlichen Aufbau der Webseite beginnen. Dort lauern ebenfalls rechtliche Gefahren, weshalb Sie sich unseren Leitartikel zur rechtssicheren Gestaltung von Webseiten ansehen sollten. Mitbewerber können Sie zum Beispiel schon dann abmahnen, wenn Sie über ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum verfügen.

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