Laut eines Tweets des Abgeordneten Jens Zimmermann (SPD) hat der Finanzausschuss des Bundestages nach lange Diskussionen heute die Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen beschlossen. Im der kommende Woche muss die Entscheidung noch vom Bundestag und danach vom Bundesrat bestätigt werden.
Eine erste Ankündigung der Bundesregierung, laut der Freifunk-Initiativen generell gemeinnützig sind, gab es bereits Anfang 2019. Der Bundesrat hat sich schon davor dafür eingesetzt, in der Abgabenordnung Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen.
Einzelne Router bilden Freifunk-Netzwerk
Beim Projekt Freifunk bilden einzelne Router, die häufig in Privathaushalten aber auch in Unternehmen betrieben werden, durch eine direkte Verbindung mit weiteren Routern in Reichweite ein gemeinsames Netzwerk. Es entstehen so lokale Netze, in denen Daten frei ausgetauscht werden können.
Die dafür notwendige Hardware und Bandbreite wird durch die Initiativen und weitere Mitglieder der Freifunk-Netzwerke kostenfrei zur Verfügung gestellt. Laut dem Bundesrat fördert Freifunk dadurch die „digitale Teilhabe“ und kann somit als „gemeinnütziges bürgerschaftliches Engagement für eine digitale Gesellschaft“ eingestuft werden.
Gemeinnützige Einstufung schon möglich
Laut der Bundesregierung können Freifunk-Initiativen unter bestimmten Voraussetzungen bereits als gemeinnützig anerkannt werden. Möglich ist dies aktuell zum Beispiel, wenn Freifunker eine Flüchtlingsunterkunft mit WLAN versorgen oder andere mildtätige Zwecke verfolgen.
Die neue Regelung sieht vor, dass bereits die Einrichtung eines öffentlichen WLANs für die Allgemeinheit ausreicht, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. Die deutlich geringen Hürden sollen die Mitarbeiter am Projekt attraktiver machen und den Verwaltungsaufwand verringern.
Im Anbetracht günstiger Mobilfunktarife, wie dem neuen Aldi Jahrespaketen und im Mobilfunknetz stetig steigender Bandbreiten, die laut Huawei im 5.5G Netz bis zu 1 Gbit/s betragen könnten, kann die zukünftige Relevanz des Projekts in Deutschland aber angezweifelt werden.