Der DNS-Provider Quad9 verlässt laut einer Mitteilung des Unternehmens fünf Jahre nach seiner Gründung Kalifornien. Der neue Standort in der Schweiz soll laut einer Ankündigung von Quad9 und Switch, dem Betreiber des Uni-Netzes und der .ch-Registry, den Datenschutz verbessern. Laut rechtlichen Zusagen des Bundes muss Quad9 in der Schweiz DNS-Daten seiner weltweiten Nutzer nicht speichern und auch nicht mit Behörden teilen.
Quad9 wurde 2017 gegründet. Inzwischen besteht das Netz des alternativen DNS-Resolvers aus 150 Standorten in 90 Ländern. Die Nutzung ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Neben des unverschlüsselten Resolvers (IP-Adresse 9.9.9.9) bietet Quad9 noch eine große Auswahl weiterer Server, die zum Beispiel Kinderschutzfilter enthalten. Laien finden bei Quad9 eine Anleitung zur Einrichtung des Dienstes auf verschiedenen Geräten.
Besserer Datenschutz dank alternativer DNS-Server?
Neben Quad9 betreiben auch noch einige andere Institutionen und Unternehmen alternative DNS-Server. Die Finanzierungsmodelle und Interessen bleiben häufig aber unklar. Google könnte die Daten seines DNS-Dienstes zum Beispiel zum noch genaueren Nutzertracking verwenden und durch die zusätzlichen Daten die Werbeaktivitäten verbessern. Ein alternativer DNS-Server ist aus Datenschutzperspektive also nicht immer besser als der DNS-Server des Internetproviders.
Bei Quad9 stand hingegen der Datenschutz laut den Betreibern seit der Gründung im Fokus. Das Konsortium besteht aus IBM, Packet Clearing House und der Global Cyber Security Alliance. Weil Quad9 im Gegensatz zu den Konkurrenten Cloudflare (1.1.1.1) und Google (8.8.8.8) nicht gewinn-orientiert agiert, ist die Sammlung von Nutzerdaten nicht nötig. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Mitteln und Spenden.
Standort außerhalb der U.S.A.
Um ein möglichst hohes Datenschutzniveau garantieren zu können, hat Quad9 laut des Geschäftsführers John Todd seit der Gründung nach einem neuen Standort außerhalb der U.S.A. gesucht. Durch den nun erfolgten Umzug in die Schweiz möchten die Betreiber neben einer Verbesserung des Datenschutzes vor allen eine Dezentralisierung erreichen. Die übrigen öffentlichen DNS-Resolver sind hingegen größtenteils weiterhin in den U.S.A. ansässig und unterliegen somit den gleichen Vorschriften.
Wie Quad9 erklärt, dauerten die Verhandlungen mit den Schweizer Behörden rund zwei Jahre. Gewählt wurde der neue Standort vor allen, weil die dortigen Datenschutzgesetze einen „Jedermann Schutz“ versprechen.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Alternative
Alternativen für einen neuen Standort waren laut Quad9 alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), weil diese der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterstehen. Obwohl Quad9 nicht innerhalb der EU ansässig ist, hält sich der Dienst laut eigenen Angaben bereits an die DSGVO-Anforderungen. Die Betreiber erklären jedoch, dass sie sich den wegweisenden Bestimmungen der DSGVO nicht verpflichtet fühlen, sondern lediglich den bestmöglichen Datenschutzstandard bieten wollen.
Die Wahl auf die Schweiz wurde final getroffen, weil die lokalen Behörden auf den Zwang zur Geheimhaltung von Überwachungsanordnungen verzichten. Laut Bill Woodcock, Chef von Packet Clearing House existieren in der Schweiz somit keine National Security Letters, die Quad9 stillschweigend dazu verpflichten ihren Datenverkehr mit Behörden zu teilen. Woodcock erklärt, dass eine solche Regelung in keinem anderen Land der Welt möglich war.
Keine Filterung der DNS-Anfragen
Überdies hat die Regierung in Bern Quad9 vor dem Umzug garantiert, dass der DNS-Dienst von der Registrierungspflicht seiner Nutzer ausgenommen ist und keinerlei Speicher- und Überwachungspflichten unterliegt. Der kostenlose DNS-Resolver hat somit mehr Freiheiten und weniger Pflichten als Schweizer Telekommunikationsprovider. Möglich ist dies, weil Quad9 als Nicht-Telekommunikationsdienst eingestuft wurde.
Der DNS-Resolver ist dadurch auch von der Filterung von nicht-lizenzierten Online-Glücksspielseiten entbunden. Woodcock erklärt, dass „Quad9 nicht zensiert“. Internet Service Provider in der Schweiz sind hingegen dazu verpflichtet. Einzig Glücksspielseiten, die mit Malware kompromittiert sind oder betrügerisch handeln, werden durch Quad9 nicht ausgeliefert.